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09.11.2021 EPPARG führt hohe Standards für die Immobilienverrentung ein

Die European Pensions and Property Asset Release Group (EPPARG) hat heute die Einführung strenger Standards für die Immobilienverrentung von Wohneigentum bekannt gegeben. Diese Form der Kapitalfreisetzung nimmt in zahlreichen Ländern Europas an Bedeutung zu. Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG ist das einzige deutsche Mitglied in der EPPARG.

Die als "EPPARG 10" bekannten Standards für Produkte der Eigenkapitalfreigabe durch den Verkauf von Immobilien wurden von der EPPARG entwickelt. Die EPPARG gilt als führender europäischer Branchenverband. Seine Mitglieder decken 75 Prozent des Marktes für Eigenkapitalfreigabe in Europa ab.

In dem Regelwerk wird betont, dass es sich bei der Immobilienverrentung von Wohnimmobilien um ein lebenslanges Produkt handelt. Kunden erhalten mit dem Verkauf ihrer Immobilie entweder eine Einmalzahlung, eine lebenslange Rente oder eine Kombination aus beidem. Sie bekommen ebenfalls ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht für die Immobilie.

Friedrich Thiele, Geschäftsführer der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, begrüßt die neuen Normen und den gesetzten Rahmen: „Mit unserer transparenten, sicheren und nachhaltigen Beratung hat die Deutsche Leibrenten den Markt für die Immobilienverrentung in Deutschland geprägt. Wir begrüßen diese von der EPPARG aufgestellten Qualitätsrichtlinien, die wir bereits seit vielen Jahren erfüllen. Es ist wichtig, dass sich der breite Markt an diesem verlässlichen Qualitätskompass orientieren kann, um Produkte und Beratung im Sinne des Kunden optimal aufzustellen.“

In den Standards wird auch deutlich hervorgehoben, dass die laufende Instandhaltung durch den neuen Eigentümer der Immobilie zu erfolgen hat. Dem Immobilienrentner wird zudem das Recht eingeräumt, alle Umbauten vorzunehmen, die notwendig sind, um weiterhin dort wohnen zu können.

Ein Schwerpunkt der neuen Normen liegt auf dem Verbraucherschutz. Wenn in Ausnahmefällen ein Immobilienrentner in eine andere Immobilie umziehen muss, ist der Immobilien-Eigentümer angehalten, einen Umzug zu vertretbaren Kosten anzubieten. Auch gibt es Schutzmaßnahmen für Immobilienrentner, wenn der neue Eigentümer versuchen sollte, die Immobilie an einen Dritten weiterzuverkaufen.

Darüber hinaus enthalten die Standards Bestimmungen zur Gewährleistung der Transparenz in Bezug auf Produktvariationen und die Grundlage für die Angebotsberechnung sowie - im Falle von Anbietern lebenslanger Renten - auf besondere Risiken im Falle eines frühen Todes. Die Standards sehen unter anderem auch vor, dass alle Informationen an die Kunden von kompetenten, sachkundigen und ordnungsgemäß bevollmächtigten Personen erteilt werden sollten und dass eine Checkliste sowohl vom Kunden als auch vom Anbieter unterschrieben werden muss, bevor ein Vertrag für eine Immobilienverrentung unterzeichnet wird.

Steve Kyle, Generalsekretär der EPPARG: „Die Immobilienverrentung nimmt eine wichtige Rolle im europäischen Markt für Eigenkapitalfreigabe ein. In einigen Ländern wie zum Beispiel Deutschland und Polen ist die Immobilienverrentung sogar die wichtigste Lösung, die angeboten wird. Und der Markt entwickelt sich weiter. So sind in den vergangenen Monaten eine Reihe neuer, verschiedener Modelle in europäischen Ländern eingeführt worden. Ziel von EPPARG ist es, durch das Setzen von Standards zu gewährleisten, dass der Markt für Immobilienverrentung sicher und in einer Weise wachsen kann, die ältere Kunden schützt und ihnen zusätzliche Einkommens-Möglichkeiten bietet.“






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