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12.11.2021 Sicher und effektiv: 5 Tipps zur Vermietung in Corona-Zeiten

Deutschland befindet sich mitten in der vierten Corona-Welle. Für Vermieter, die eine leerstehende Wohnung vermieten wollen, bringt das einige Schwierigkeiten mit sich. Wie es mit der Mietersuche und Vermietung auch digital klappt.

„Die aktuell und regional geltenden Corona-Regeln müssen bei jeder Neuvermietung selbstverständlich beachtet werden“, sagt Daniel Biene, Jurist und Geschäftsführer des Vermieter-Portals SmartMiete.

Massenbesichtigungen – vielleicht sogar in einer noch vermieteten Wohnung – sind in der derzeitigen Lage nicht möglich. Trotzdem dürfen Besichtigungen grundsätzlich stattfinden, wenn alle geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden und die Besichtigung unbedingt notwendig ist. Bei einer Neuvermietung gilt diese Notwendigkeit als gegeben. Gerade in einer vermieteten Wohnung müssen genaue Absprachen mit den Noch-Mietern getroffen werden, um jegliche Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

1. Digitale Besichtigungen

„Am besten ist natürlich, die Neuvermietung weitestgehend digital durchzuführen“, sagt Daniel Biene. „Das bedeutet: Neben dem klassischen Exposé mit vielen aussagekräftigen Fotos sollten auch Videos von dem Mietobjekt online gestellt werden, um den Interessenten das Live-Gefühl so nah wie möglich zu bringen.“
Auch eine virtuelle Besichtigungs-Tour mit mehreren Interessenten gleichzeitig kann möglich sein. Hier sollte vorher geklärt werden, ob die Internet-Bandbreite vor Ort ausreicht, um diese virtuelle Besichtigung reibungslos durchzuführen.

2. Vorauswahl der Interessenten treffen

Nicht alle Menschen, die eine Wohnung besichtigen, wollen sie auch tatsächlich mieten. Manchmal geht es nur darum, sich einen Überblick über die Situation am Markt zu verschaffen. Andere können sich die Wohnung vielleicht gar nicht leisten oder entsprechen nicht dem gewünschten Mieter- und Mieterinnen-Profil. „Wer nicht in einen Makler oder eine Maklerin investieren möchte, sollte eine kritische Vorauswahl treffen, um die Anzahl an Besichtigungen möglichst klein zu halten“, rät Daniel Biene. „So könnte etwa eine erste Besichtigung rein virtuell stattfinden und nur ein Folge-Termin direkt vor Ort stattfinden.“

3. Flexibel bleiben

„Starre Fristen und Termine sind in der aktuellen Situation kontraproduktiv“, so Daniel Biene. „Wenn ein Mieter oder eine Mieterin erkrankt oder in Quarantäne muss, dann ist das nicht zu ändern. Das gilt ebenso für Ein- und Auszugstermine. Falls es eine Kontaktsperre oder ähnliches gibt, muss ein Auszug vielleicht auch verschoben werden.“ Es sei deshalb empfehlenswert, für einen Mieterwechseln einen Puffer von mindestens einem Monat einzuplanen.

4. Mehr Zeit für Renovierungen einplanen

Dasselbe gelte für etwaige Umbau- oder Renovierungsarbeiten. „Viele Handwerksbetriebe arbeiten am Limit“, sagt Daniel Biene. Wenn dann plötzlich die halbe Belegschaft in Quarantäne muss, können vereinbarte Termine und Fristen nicht gehalten werden. In der aktuellen Situation ist damit zu rechnen.

5. Vertragsangelegenheiten online regeln

„Niemand muss mehr ein Treffen vereinbaren, um einen Mietvertrag zu unterschreiben“, sagt Daniel Biene. „Wir bieten mit SmartMiete einen volldigitalen, rechtssicheren Mietvertrag gratis an, der von beiden Seiten online unterschrieben werden kann. Künftig können Mieter über uns auch direkt ihren Strom- und Internet-Tarif bestellen.“









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