News RSS-Feed

19.12.2021 Minijob, Midijob – Was sind die Unterschiede?

Minijob und Midijob sind praktische Arbeitsverhältnisse, die gern für Nebenverdienste oder während des Studiums ausgeführt werden. Doch was genau bedeuten diese Begriffe und worauf ist zu achten?

Was bedeutet Minijob und Midijob?

Allgemein wird eine Arbeit als Minijob bezeichnet, wenn der Arbeitnehmer weniger als 450 € im Monat verdient. Außerdem kann eine zeitlich beschränkte Arbeit als sogenannter kurzfristiger Minijob bezeichnet werden; hierfür muss sich der jährliche Arbeitseinsatz auf höchstens 70 Tage beschränken. Es ist auch durchaus möglich, zwei Minijobs gleichzeitig auszuführen, jedoch gibt es dabei einiges zu beachten. Bei lohnhelden.net gibt es zu Themen wie zwei Minijobs ein gutes Online-Angebot für kompetente Beratung.

Bei einem Midijob, auch Beschäftigung in der Gleitzone genannt, handelt es sich um eine Arbeit mit einem Verdienst zwischen 450,01 € und 1.300 € monatlich. Will man keinen Übergang von einem Minijob zum Midijob, so muss die Stundenanzahl an den Stundenlohn angepasst werden.

Unterschiede bei den Abgaben

Der größte Unterscheid zwischen diesen zwei Anstellungsmodellen ist wohl die Besteuerung. Bei einem Minijob werden nahezu alle Kosten vom Arbeitgeber getragen, wohingegen beim Midijob auch der Arbeitnehmer Abgaben zu entrichten hat.

Minijob

Hier muss der Arbeitgeber eine Pauschale von 28 % an die Minijob-Zentrale zahlen (13% Krankenversicherung Pauschalbeitrag, 15% Rentenversicherung Pauschalbeitrag). Für den Arbeitnehmer bleiben lediglich 3,6% der Rentenversicherung übrig zu zahlen, sofern dieser sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Solch einen Schritt sollte man sich allerdings gut überlegen, zumal eine schlechte Rente fatale Folgen haben kann. Deshalb begründet der Minijob bis auf die Rentenversicherung keinen Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer.

Die Lohnsteuer wird in der Regel pauschal vom Arbeitgeber erhoben (2%) und mit den Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt.

Midijob

Bei einem Job im Übergangsbereich beläuft sich die Beitragsbelastung des Arbeitgebers auf weniger als 20%, weil er sich nur zur Hälfte am Gesamtsozialversicherungsbeitrag beteiligen muss. Im Gegensatz zum Minijob sind Midijobs sozialversicherungspflichtig, somit kommt der Arbeitnehmer in den vollen Schutz der Sozialversicherung. Das heißt, dass nicht nur Ansprüche in der Rentenversicherung, sondern auch das volle Leistungspaket in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen werden können. Die zu entrichtenden Beiträge für den Arbeitnehmer werden mit einer speziellen Formel ermittelt und sind relativ gering.

Die zu entrichtende Lohnsteuer ist von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklassen) abhängig. Sie wird dem Arbeitnehmer zum Arbeitsentgelt abgezogen, wobei aber durch die Steuerprogression bei den Steuerklassen I bis IV erst bei Arbeitsentgelten oberhalb von 1.000 € im Monat ein Steuerabzug entsteht. Bei den Steuerklassen V bis VI müssen Arbeitnehmer bereits ab dem Eingangsgehalt von 450,01 € Steuern bezahlen.

Arbeitsrecht

Alle Arbeitenden haben die gleichen Arbeitsrechte. Demnach bekommen auch Arbeitnehmer mit einem Minijob oder Midijob Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen oder auf bezahlten Urlaub für mindestens 24 Arbeitstage, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch etc.

Für ein zusätzliches Einkommen können Minijob als auch Midijob eine gute Möglichkeit bieten. Es ist dabei immer gut, wenn man sich mit diesen Beschäftigungsmodellen ein wenig auskennt.







Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!