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08.02.2022 Ohne Wenn und Aber: ESG entscheidet über Markterfolg

Seit dem 01.01.2022 ist die EU-Taxonomie verpflichtend anzuwenden. Kerngedanke ist es, eine Verlagerung der Geldströme hin zu nachhaltigen Investitionen im Sinne des ESG-Ansatzes zu schaffen und durch Vorgaben ein „Greenwashing“ zu verhindern. Dafür bietet die neue Verordnung Kriterien und Mindeststandards für die ersten beiden der insgesamt sechs Nachhaltigkeitsziele: Klimaschutz & Anpassung an den Klimawandel.

Die Taxonomie hat u.a. erhebliche Auswirkungen auf Immobilienfonds. Diese werden nun in Artikel-6-Fonds (Fonds, ohne Nachhaltigkeitsziele), Artikel-8-Fonds (Fonds, die Nachhaltigkeitsmerkmale fördern) und Artikel-9-Fonds (Fonds, die sich aktiv für Nachhaltigkeit einsetzen) unterteilt und müssen bereits in den vorvertraglichen Informationen ihre Taxonomiekonformität kommunizieren, diese laufend überprüfen und in Jahresberichten transparent darstellen.

Daraus folgt: Wer auf dem Immobilienmarkt erfolgreich bleiben oder werden möchte, muss zwingend mit den Themen ESG und EU-Taxonomie vertraut sein, da diese künftig einen großen Einfluss auf Ver- und Ankaufsentscheidungen haben und das Marktgeschehen bestimmen werden.

Entsprechend müssen Fondsverwalter noch genauer auf die Wahl der Immobilien achten, da sich Objekte, die nicht den ESG-Aspekten entsprechen, negativ auf das gesamte Portfolio auswirken werden. Auf Makler entfällt damit die Aufgabe, Immobilien bereits im Vorfeld auf ihre ESG-Konformität zu prüfen und die Kunden dementsprechend adäquat zu beraten.

Eins ist sicher: Um ESG kommt niemand mehr herum.

(von Oliver Lederer, Mitglied der Aengevelt-Geschäftsleitung und Leiter Investment Düsseldorf)






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