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09.02.2022 Niedersachsen: vdw begrüßt Pläne zur Baulandmobilisierung

Elf Städte in Niedersachsen sollen beschleunigt Wohnungsbau vorantreiben können, indem ihnen vom Land Niedersachsen verbesserte Instrumente zur sogenannten Baulandmobilisierung zur Verfügung gestellt werden.

Zu diesen Plänen des niedersächsischen Umweltministers sagte die Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: „Der vdw Niedersachsen Bremen begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich und freut sich, dass zunächst einmal in diesen Gebieten mit drängenden Wohnungsmarktproblemen neue Möglichkeiten eröffnet werden. Wichtig ist für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft zweierlei: Erstens, dass die genannten Stadtverwaltungen nunmehr von ihren Vorkaufsrechten und den weiteren Möglichkeiten der Baulandmobilisierung Gebrauch machen. Zweitens ist besonders wichtig, dass unseren Mitgliedsunternehmen bei Bedarf günstiges Bauland zur Verfügung gestellt wird. Hier sind unsere Unternehmen mehr denn je auf die Unterstützung durch die Städte und Gemeinden angewiesen, wenn das Ziel der Schaffung günstigen Wohnraums erreicht werden soll."

Ebenfalls begrüßte die Verbandsdirektorin den Vorstoß des Landes, zu überprüfen, ob es zu einer weiteren Ausweisung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt kommen sollte, wie es § 201a Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht. „Mit der Lösung über die Mietpreisbremse ist jetzt ein erster Schritt erreicht. Eine weitere, durch Gutachten angestrebte Untersuchung dürfte Klarheit über die Verhältnisse auf dem niedersächsischen Mietwohnungsmarkt bringen", so Dr. Schmitt. Besonders wichtig ist ihr zufolge jetzt aber eins: „Es muss schnell gehandelt werden. Die Baulandpreise und Baukosten steigen zurzeit enorm an."

Das „Baulandmobilisierungsgesetz" aus dem Juni 2021 sieht ein ganzes Bündel von Maßnahmen vor, um dringend benötigten Wohnraum in den Städten zu schaffen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von der Landesregierung durch eine Verordnung bestimmt werden, können Befreiungen von Bebauungsplänen eingerichtet oder Vorkaufsrechte ausgeübt werden; auch können die Gemeinden für Gebiete innerhalb von geltenden Bebauungsplänen Baugebote aussprechen.





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