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17.02.2022 Perspektive: Ferienhausverband begrüßt Drei-Stufen-Öffnungsplan

„Das ist ein ganz wichtiges Signal, das Anbietern und Urlaubern ein Stück Planungssicherheit gibt“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands.

Bund und Länder haben sich gestern darauf geeinigt, Öffnungsschritte einzuleiten und einen Drei-Stufen-Plan vereinbart. Für Anbieter und Gäste bedeutet das, dass ab dem 04. März wieder 3G (geimpft, genesen und getestet) für touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen und Ferienhäusern gelten soll.

„Der heutige Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz ist für die Ferienhausbranche wichtig, insbesondere auch mit Blick auf die bevorstehende Ostersaison. Eine Hängepartie wie im vergangenen Jahr, wo die Anbieter nach monatelangem Beherbergungsverbot auch Ostern und Pfingsten abschreiben mussten, darf sich nicht wiederholen“, sagt Schwefel.

„Wir hätten uns selbstverständlich gefreut, wenn Ferienwohnungen und Ferienhäuser als kontaktarme Übernachtungsform bereits im ersten Öffnungsschritt berücksichtigt worden wären“, so Schwefel weiter. „Ferienhausurlaub ist so sicher wie der Aufenthalt in der eigenen Wohnung. Unsere Anbieter haben bewährte Hygienekonzepte. Buchung, Zahlung und Service vor Ort erfolgen kontaktarm. Die Urlauber reisen häufig im eigenen Fahrzeug an und sind vor Ort autark. Ferienhausurlaub ist kein Pandemietreiber.“
Der Deutsche Ferienhausverband hatte wiederholt darauf gedrängt, dass Bund und Länder endlich einen bundesweiten Neustartplan für den Tourismus vorlegen. „Für Gastgeber, Vermittler und Gäste ist die Unsicherheit eine schwere Belastung. Viele Anbieter haben darauf mit flexiblen Stornobedingungen reagiert, um Gästen Sicherheit zu geben.“

Dass Urlaub für viele Menschen 2022 eine hohe Priorität hat, zeigen die aktuellen Buchungszahlen, die Zuversicht geben. „Aber die Gäste wollen Buchungssicherheit. Die wenigsten machen gerne Urlaubspläne auf Vorbehalt. Und für die Unternehmen bedeutet jedes Storno kostspieligen Aufwand.“

Auch mit dem Öffnungsplan ist jedoch noch nicht alles geklärt: „Jetzt kommt es selbstverständlich auch noch darauf an, dass die Länder den Beschluss möglichst einheitlich umsetzen“, sagt Schwefel. „Eine Wiederholung des Verordnungswirrwarrs der vergangenen beiden Jahre muss unbedingt vermieden werden. Sonst wird sich die erhoffte Erholung auf dem Markt nicht einstellen.“





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