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20.06.2022 Versicherung gegen Elementarschäden bietet nachhaltigsten Schutz

Anfang Juni haben sich die Bundesländer für die Wiedereinführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Immobilienbesitzer entschieden. Ein entsprechender Vorschlag soll bis Ende des Jahres vom Bund ausgearbeitet werden. Die Justizminister der Länder bestätigten bereits, dass eine solche Pflichtversicherung verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen sei. „Dass die Justizminister ihre Meinung aus dem Jahr 2017 zur Pflichtversicherung revidiert haben, ist nur zu begrüßen. Der Versicherungsschutz in Deutschland ist weit unter dem Stand, den es bräuchte, um Hauseigentümer gegen die steigende Gefahr von Extremwetterereignissen abzusichern. Eine Pflichtversicherung kann hier nachhaltig Abhilfe schaffen,“ erläutert André Heid, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen und Geschäftsführer von HEID Immobilienbewertung.

Laut der aktuellen Studie „Starkregen und urbane Sturzfluten – Agenda 2030“ der TU Kaiserslautern nehmen Bund, Länder, Kommunen und die Immobilienwirtschaft den Schutz vor Unwetter nicht ernst genug. Neusten Zahlen zufolge sind auch ein Jahr nach der Katastrophe im Ahrtal nur rund 42 Prozent aller Gebäude in Rheinland-Pfalz und in NRW nur 53 Prozent gegen Elementarschäden versichert. Auch der Rest der Republik macht, mit Ausnahme von Baden-Württemberg (97 Prozent), keine gute Figur. Und das obwohl laut Umfragen rund 80 Prozent der Hauseigentümer eine Pflichtversicherung gutheißen würden.

André Heid sagt: „Extremwetterkatastrophen wie die Überschwemmungen im Ahrtal bleiben den Menschen dauerhaft im Kopf, stellen aber Gott sei Dank noch immer die Ausnahme dar. Was jedoch deutlich häufiger vorkommt, sind beispielsweise lokale Starkregenfälle oder Eishagel, die Schäden im sechsstelligen Bereich verursachen können. Solche Gefahren spielen bei der Entscheidung über eine Versicherung oftmals keine große Rolle. Kommunen müssen daher zu mehr Prävention gezwungen werden. Ein wichtiger Schritt wäre die Wiedereinführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.“

Noch ist die Entscheidung über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden jedoch nicht gefallen. Vor allem Verbraucherschützer kritisieren, dass ein solches Vorhaben einen erheblichen Eingriff in die Grundgesetze darstellen würde. Auch der GDV warnt, dass eine solche Pflichtversicherung nur in einem sehr engen Rahmen durchführbar wäre und im schlimmsten Fall nur Neubauten oder hochgefährdete Gebäude umfassen würde. Das Ziel eines flächendeckenden Versicherungsschutzes könnte damit nicht erreicht werden. Ungeklärt ist bisher ebenfalls, wie hoch etwaige Prämien ausfallen und ob Besitzer in Hochrisikogebieten höhere Beiträge zahlen müssten.

„Trotz der Bedenken gegen eine solchen Pflichtversicherung, bieten diese einen nachhaltigeren und effektiveren Schutz, als es die Katastrophenhilfen von Bund und Ländern tun. In Zeiten, in denen Extremwetterereignisse immer weiter zunehmen, müssen alle Menschen davor bewahrt werden, durch Hochwasser vor dem finanziellen Ruin zu stehen“, erklärt André Heid. „Ein weiterer Aspekt spricht für eine verpflichtende Versicherung: Bilden die Prämien der Versicherung die lokale Risikolage angemessen ab, wird das zur Folge haben, dass viele Neubauten in weniger gefährdeten Regionen gebaut werden. Außerdem dürfte der politische Druck in den besonders risikoreichen Gebieten steigen, Überflutungsanlagen aus- und etwaige Flussbegradigungen zurückzubauen. So bieten auch solche Regionen auf Dauer besseren Schutz vor Extremwetterereignissen, was sich im Umkehrschluss auch positiv auf die Versicherungsprämien auswirken wird.“






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