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03.08.2022 EEG-Novelle: Entscheidung zwischen Mieterstrom und Volleinspeisung

Die Solarstromerzeugung auf Gebäudedächern wird mit der EEG-Novelle über zwei Ansätze unterstützt: über die Überschusseinspeisung und die Volleinspeisung. Wird Solarstrom vor Ort erzeugt und direkt von Letztverbrauchern im Gebäude genutzt, erhalten Photovoltaikanlagen zusätzlich einen Mieterstromzuschlag. Dieser wurde im Zuge des EEG 2023 erhöht, genauso wie die Vergütung für die reine Volleinspeisung des erzeugten Stroms. In Konkurrenz zu Mieterstromlösungen stehe die Volleinspeisung dennoch nicht, sagt Manuel Thielmann, Leiter Mieterstrom beim Ökoenergieversorger Polarstern.

„Die Mieterstromversorgung vergrößert aktuell aufgrund der steigenden Netzstrompreise ihre Kostenvorteile deutlich. Das gilt einmal mehr für integrierte Angebote, die Strom- und Wärmeversorgung sowie Mobilitätsangebote beinhalten.“ Indem nun auch Anlagen über 100 kWp die Mieterstromförderung erhalten und die mengenmäßige Begrenzung der jährlich geförderten Mieterstromprojekte aufgehoben wurde, sind dafür erforderliche große Photovoltaikanlagen attraktiver geworden.

„Insgesamt ist Mieterstrom schlichtweg die gesellschaftlich fairere Lösung“, betont Manuel Thielmann. Nur so profitierten auch die Bewohner:innen des Gebäudes direkt von der Energiewende.

Faire und schnelle Energiewende nur mit mehr Mieterstrom

Spüren die Bewohner:innen in Mehrfamilienhäusern durch Mieterstrom die Energiekostenvorteile, stärkt das die Unterstützung der Energiewende in der breiten Bevölkerung. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien 80 Prozent am Bruttostromverbrauch betragen. Diese Verdopplung innerhalb von weniger als zehn Jahren soll zu einem großen Teil über den Ausbau der Solarenergie erzielt werden.
Nach einer Studie, welche der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW Solar), der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (EAD) bereits 2017 veröffentlicht haben, könnten allein in den 20 größten Städten Deutschlands 1,4 Millionen Mieter:innen Solarstrom vom Dach ihres Hauses beziehen.

Für Immobilienbesitzer:innen sind beide Varianten wirtschaftlich attraktiv, die Mieterstromversorgung und die Volleinspeisung des auf den Dächern erzeugten Solarstroms. Mit Mieterstrom-Contractingmodellen erleichtern es Dienstleister wie Polarstern den Immobilienbesitzer:innen, ihren wirtschaftlichen Vorteil von PV-Mieterstromanlagen mit dem Mehrwert für die Bewohner:innen, für das Klima und die Energiewende in Einklang zu bringen. „Bei integrierten Mieterstromkonzepten profitieren im Unterschied zur Volleinspeisung alle, auch die Bewohner:innen in den Gebäuden. Gleichzeitig ist der Beitrag zum Klimaschutz größer, weil der vor Ort erzeugte Solarstrom direkt in der lokalen Strom- und Wärmeversorgung eingesetzt werden kann“, sagt Manuel Thielmann von Polarstern.

Mieterstrom-Contracting mit Strom und Wärme rechnet sich

Wird die erzeugte Solarenergie nicht nur in den Haushalten, sondern auch zum Heizen genutzt, steigt der Direktverbrauch. Das verbessert die Rentabilität großer Photovoltaikanlagen. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage wurde außerdem die Nutzung von Solarstrom zum Heizen attraktiver und auch die GEG Novelle 2023 unterstützt den Einsatz von Großwärmepumpen über einen reduzierten Primärenergiefaktor, wenn Strom aus lokalen Photovoltaikanlage genutzt wird. „Mieterstrom ist eine klare Energiekostenbremse und wird es bei integrierten Konzepten einmal mehr“, betont Manuel Thielmann.

Solarlösungen für Gewerbe

Auch Immobilienbesitzer:innen, die keine Mieter:innen in ihrem Gebäude haben, können über Power Purchase Agreements (PPAs) eine PV-Anlage auf dem Dach errichten lassen und den erzeugten Solarstrom über einen Direktliefervertrag selbst nutzen. So realisiert es Polarstern mit dem Olympiastadion Berlin. Der Solarstrom deckt hier den kompletten Grundlastbedarf.









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