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27.02.2023 Stromerzeuger: Gewinnabschöpfung bislang kein Renditekiller

Die Stromerzeuger müssen seit Dezember vergangenen Jahres Anteile ihrer Gewinne an die Netzbetreiber abtreten. Mit dieser „Übergewinnsteuer“ will der Bund die Subventionen der Strom- und Gaspreise für Endverbraucher gegenfinanzieren. Eine Bilanz der ersten zwei Monate zeigt: Für die Anlagen von aream war die Gewinnabschöpfung im Dezember moderat, im Januar fiel sie sogar aus. „In Zukunft könnte aufgrund wieder höherer Strompreise die Gewinnsteuer zwar erneut greifen“, so Markus W. Voigt, CEO der aream Group. Insgesamt aber seien die Ertragsaussichten weiter gut.

Die Bundesregierung hatte Ende 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Ein Teil der Kosten wird aus Gewinnabschöpfungen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen finanziert. Begründet wurde dies mit den hohen Strompreisen am Spotmarkt, die den Stromerzeugern „Übergewinne“ einspielten. Die Regelung soll bis Ende Juni 2023 laufen, kann aber bis 30. April 2024 verlängert werden. Abgeschöpft werden 90 Prozent des ermittelten Extraerlöses von Anlagen ab einer Leistung von einem Megawatt.

„Bei Erneuerbare-Energie-Anlagen errechnen sich die Überschusserlöse grundsätzlich als Differenz zwischen dem Marktpreis und der EEG-Förderung (anzulegender Wert) zuzüglich eines bestimmten Sicherheitszuschlags“, erklärt Voigt. Der Marktpreis wird dabei als Monatsmarktwert nach dem EEG definiert. Davon wird der anzulegende Wert zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von drei ct/kWh sowie eines Betrags von sechs Prozent des Mittelwerts des jeweiligen energieträgerspezifischen Monatsmarktwertes abgezogen. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die keinen Anspruch auf eine EEG-Förderung (Marktprämie) haben, wird stattdessen ein Betrag von zehn ct/kWh zuzüglich drei ct/kWh angesetzt und bei ausgeförderten Anlagen ein Betrag von lediglich zehn ct/kWh.

Wie deutlich belastet dies die Gewinne? „Im Falle unserer Fonds bislang nicht besonders stark“, so Voigt. Das zeigen die ersten Zahlen zur Abschöpfung bei den Portfolioprojekten des Clean Energy Future Fund für Dezember 2022. So wurden bei einem aream-Windpark 11,65 Prozent des Gesamterlöses aus dem Stromverkauf abgeschöpft, bei einem anderen Windpark waren es über 18 Prozent. Bei zwei eigenen Solarparks wiederum fiel keine Abschöpfung an, da der Monatsmarktwert beziehungsweise der PPA-Vertragswert je kWh unterhalb der Preisgrenze lag, ab der zusätzliche Gewinne abgeschöpft werden.

Im Zuge eines sinkenden Gaspreises hatte sich im Januar auch Strom verbilligt. „Für den Januar gibt es daher keine Gewinnabschöpfung für unsere Anlagen“, sagt Voigt, „denn der Strompreis fiel wieder unter den Schwellenwert.“ Für das laufende Jahr seien die Preisprognosen zwar deutlich heruntergenommen worden. Allerdings gehen die Experten für die nächsten fünf Jahre weiterhin von einem hohen Strompreisniveau aus. „Das führt zu höheren Erlösen“, so Voigt. „Auf der anderen Seite greift aber auch die oben dargestellte Gewinnabschöpfung für die Anlagen.“ Angesichts der gesunkenen Produktions- und Transportkosten für Module blieben die Erträge aber trotz Abschöpfung sehr gut.







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