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29.07.2024 Bottermann Khorrami: Mietpreisbremse hat Umsetzungsdefizit

Die Berliner Kanzlei Bottermann Khorrami (BK Law) beurteilt die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse kritisch. „Man darf den vorübergehenden Charakter des Instruments nicht aus den Augen verlieren. Es kann nur bestehen, wenn es parallel ausreichende Anstrengungen gibt, das Wohnungsangebot in den angespannten Mietwohnungsmärkten zu erweitern. Hiervon sehen wir leider nur wenig", kommentiert Uwe Bottermann, Rechtsanwalt und Partner bei Bottermann Khorrami.
Die Mietpreisbremse regelt in angespannten Wohnungsmärkten, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen davon gibt es beispielsweise für Neubauten, umfassend modernisierte oder möblierte Wohnungen, die vorübergehend vermietet angeboten werden. Die jeweilige Landesregierung entscheidet, ob die Mietpreisbremse angewendet werden kann.

„Bei der Mietpreisbremse haben wir eher ein Umsetzungsdefizit als ein Regelungsdefizit. Die Regelungen sind bereits sehr engmaschig. Die Umsetzung ist aber den Parteien des Mietvertrags überlassen. Mietparteien waren da zumindest anfangs oft noch zurückhaltend. Das ändert sich jedoch in letzter Zeit deutlich. Treibende Kräfte sind hier vor allem private Dienstleister“, sagt Uwe Bottermann.
An Bedeutung verliert seiner Beobachtung nach die Ausnahme für möblierte Wohnungen, die nur vorübergehend vermietet werden: „Zwar machen in Berlin möblierte Wohnungen einen Großteil des Wohnungsangebotes aus, doch scheint der Kreis der Menschen überschaubar, die 30 Euro und mehr je Quadratmeter zu zahlen bereit sind. Betreffende Angebote sind jedenfalls vergleichsweise lange auf den Portalen. Auch hier sehen wir keinen Grund zur Verschärfung der Regulierung. Vielmehr könnten schon geringe Impulse für den Wohnungsbau dafür sorgen, dass eine Anpassung des Angebots an die Nachfrage erfolgt und rasch mehr Wohnungen klassisch vermietet werden“, so Bottermann.

Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Im April 2024 einigten sich die Ampel-Parteien auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um drei Jahre. Der Gesetzentwurf liegt derzeit im Kanzleramt für die finale Klärung. Über einzelne Punkte herrscht innerhalb der Regierungskoalition noch Uneinigkeit, etwa darüber, wann genau die Verlängerung auslaufen soll.



















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