19.11.2025 Intransparente Fernwärmepreise – WiE fordert Preisregulierung
Wie entwickelt sich der Ausbau der Fernwärme? Während viele Kommunen bereits ihre fachliche Wärmeplanung abgeschlossen haben, liegt die Novelle der Fernwärmeverordnung weiterhin auf Eis. Laut Koalitionsvertrag sollte sie „zügig“ überarbeitet werden. Das ist aus Sicht des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE) auch wichtig, denn die Preise unterscheiden sich regional sehr stark und Fernwärmeanbieter haben eine Monopolstellung. Zudem haben mehrere Kommunen bereits einen Anschlusszwang festgesetzt.
Wieviel Verbraucher für Fernwärme zahlen müssen, hängt sehr davon ab, wo sie wohnen. Laut einer Auswertung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom April 2025 unterscheiden die sich die Preise vor allem regional stark. Der mittlere Fernwärmepreis in einem Mehrfamilienhaus liegt demnach bei 17 Cent je Kilowattstunde, in gut jedem vierten Wärmenetz zahlen Verbraucher aber 20 Cent je Kilowattstunde oder mehr, bei jedem zehnten Wärmenetz liegt der Preis bei 25 Cent je Kilowattstunde oder höher.
Ein weiteres Problem: Die Preise sind nicht nur regional sehr unterschiedlich, sondern steigen auch stark an, wie das Jahr 2024 zeigte. Während die Preise für Haushaltsenergie laut Statistischem Bundesamt in 2024 insgesamt um 3,1 Prozent sanken, stiegen die Kosten für Fernwärme im Jahresdurchschnitt 2024 gegenüber 2023 erheblich um 27,1 Prozent.
„Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen auch die Preisstrukturen der Fernwärmenetze stabil gehalten werden“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum. Nach Angaben der polizeilichen Kriminalitätsstatistik wurden im Jahr 2024 bundesweit 78.436 Fälle von Wohnungseinbruchsdiebstählen, einschließlich der Einbruchsversuche, verzeichnet. Fast die Hälfte der Wohnungseinbrüche scheiterte. Dem Einbruchschutz kommt also eine wichtige Bedeutung zu. Dabei ist laut Experten eine Kombination aus mechanischen und elektronischen Sicherungsmaßnahmen am effektivsten.
WiE: Bundesnetzagentur sollte Fernwärme-Preisbildung überwachen
Ein erster Ansatz zur Preisregulierung fand sich bereits in der geplanten Novelle der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeVO) durch das Bundeskabinett – das Vorhaben wurde aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen ausgesetzt. Bereits im August 2024 hatte das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Referentenentwurf zur Novellierung der Verordnung veröffentlicht. Auf Kritik hin, unter anderem von Wohnen im Eigentum, hatte das Ministerium im November 2024 einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt.
„Wir befürworten, dass bei Preisanpassungen Kosten- und Marktelement grundsätzlich gleich gewichtet werden sollen“, sagt Dr. Sandra von Möller. Laut aktuellem Referentenentwurf sollen bei einer Preisanpassung in der Regel zur Hälfte die Kostenänderungen auf dem Wärmemarkt berücksichtigt werden müssen, und zur anderen Hälfte die Kosten des Fernwärmeversorgers. Da Fernwärmeversorger in ihrem Anschlussgebiet eine Monopolstellung haben, soll hierdurch verhindert werden, dass sich deren Preise nicht losgelöst vom allgemeinen Markt entwickeln. „Ziel muss eine möglichst transparente Preisentwicklung sein – und Fernwärmeunternehmen sollten ihre Einkaufspreise nachvollziehbar offenlegen müssen“, so von Möller.
Angedacht ist laut Koalition zudem, „die Preisaufsicht für Fernwärme zu verstärken“. Auch WiE hatte sich bereits dafür ausgesprochen, dass die Bundesnetzagentur die Fernwärme-Preisbildung überwacht.
WiE: Sonderkündigungsrecht grundsätzlich bei Preisanpassungen von mehr als 20 Prozent
„Aus Verbraucherschutzsicht ist zudem wichtig, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen von mehr als 20 Prozent unabhängig vom Grund eingeführt wird“, sagt WiE-Vorständin von Möller. „Verbraucher müssen vor überteuerten Preisen geschützt werden.“
Wieviel Verbraucher für Fernwärme zahlen müssen, hängt sehr davon ab, wo sie wohnen. Laut einer Auswertung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom April 2025 unterscheiden die sich die Preise vor allem regional stark. Der mittlere Fernwärmepreis in einem Mehrfamilienhaus liegt demnach bei 17 Cent je Kilowattstunde, in gut jedem vierten Wärmenetz zahlen Verbraucher aber 20 Cent je Kilowattstunde oder mehr, bei jedem zehnten Wärmenetz liegt der Preis bei 25 Cent je Kilowattstunde oder höher.
Ein weiteres Problem: Die Preise sind nicht nur regional sehr unterschiedlich, sondern steigen auch stark an, wie das Jahr 2024 zeigte. Während die Preise für Haushaltsenergie laut Statistischem Bundesamt in 2024 insgesamt um 3,1 Prozent sanken, stiegen die Kosten für Fernwärme im Jahresdurchschnitt 2024 gegenüber 2023 erheblich um 27,1 Prozent.
„Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen auch die Preisstrukturen der Fernwärmenetze stabil gehalten werden“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum. Nach Angaben der polizeilichen Kriminalitätsstatistik wurden im Jahr 2024 bundesweit 78.436 Fälle von Wohnungseinbruchsdiebstählen, einschließlich der Einbruchsversuche, verzeichnet. Fast die Hälfte der Wohnungseinbrüche scheiterte. Dem Einbruchschutz kommt also eine wichtige Bedeutung zu. Dabei ist laut Experten eine Kombination aus mechanischen und elektronischen Sicherungsmaßnahmen am effektivsten.
WiE: Bundesnetzagentur sollte Fernwärme-Preisbildung überwachen
Ein erster Ansatz zur Preisregulierung fand sich bereits in der geplanten Novelle der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeVO) durch das Bundeskabinett – das Vorhaben wurde aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen ausgesetzt. Bereits im August 2024 hatte das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Referentenentwurf zur Novellierung der Verordnung veröffentlicht. Auf Kritik hin, unter anderem von Wohnen im Eigentum, hatte das Ministerium im November 2024 einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt.
„Wir befürworten, dass bei Preisanpassungen Kosten- und Marktelement grundsätzlich gleich gewichtet werden sollen“, sagt Dr. Sandra von Möller. Laut aktuellem Referentenentwurf sollen bei einer Preisanpassung in der Regel zur Hälfte die Kostenänderungen auf dem Wärmemarkt berücksichtigt werden müssen, und zur anderen Hälfte die Kosten des Fernwärmeversorgers. Da Fernwärmeversorger in ihrem Anschlussgebiet eine Monopolstellung haben, soll hierdurch verhindert werden, dass sich deren Preise nicht losgelöst vom allgemeinen Markt entwickeln. „Ziel muss eine möglichst transparente Preisentwicklung sein – und Fernwärmeunternehmen sollten ihre Einkaufspreise nachvollziehbar offenlegen müssen“, so von Möller.
Angedacht ist laut Koalition zudem, „die Preisaufsicht für Fernwärme zu verstärken“. Auch WiE hatte sich bereits dafür ausgesprochen, dass die Bundesnetzagentur die Fernwärme-Preisbildung überwacht.
WiE: Sonderkündigungsrecht grundsätzlich bei Preisanpassungen von mehr als 20 Prozent
„Aus Verbraucherschutzsicht ist zudem wichtig, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen von mehr als 20 Prozent unabhängig vom Grund eingeführt wird“, sagt WiE-Vorständin von Möller. „Verbraucher müssen vor überteuerten Preisen geschützt werden.“




