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10.07.2014 EnEV und die Makler: Wider den Missverständnissen

Seit Anfang Mai diesen Jahres gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Mit ihr werden Immobilienanbieter verpflichtet, in kommerziellen Anzeigen Angaben zu energetischen Kennwerten eines Objekts zu machen. Einige Wochen nach Einführung der Verordnung befragte Immonet Makler auf dem Deutschen Immobilientag zu ihrer Einschätzung der Rechtslage – mit einem interessanten Ergebnis: Über die Hälfte der Befragten schätzen ihren Kenntnisstand zur EnEV 2014 als mittelmäßig oder sogar schlecht ein.

Im Rahmen des deutschen Immobilientags befragte Immonet die Makler vor Ort zu branchenaktuellen Themen. Der Tenor zur EnEV hier: 45 Prozent der Befragten schätzen ihren Kenntnisstand als sehr gut ein. Fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer ist sicher im Umgang mit den geforderten EnEV-Angaben und deren Einbindung. Doch fast genauso viele – nämlich 43 Prozent – weisen hingegen ihrer Einschätzung nach zumindest einige Lücken im Umgang mit der neuen Verordnung auf. Sie bezeichnen ihren Kenntnisstand eher als mittelmäßig. Immerhin sechs Prozent der befragten Immobilienprofis geben zu, dass ihr Kenntnisstand schlecht ist. Fazit also: Es besteht Nachholbedarf bei der Aufklärung rund um die EnEV und den Umgang mit der Verordnung.

Die Frage der Haftung
Auf die Frage hin, wie hoch die Befragten das Risiko einschätzen, für einen fehlerhaften Umgang mit der EnEV 2014 als Makler gesetzlich belangt zu werden, fühlt sich ein Fünftel recht sicher. Sie halten den Objekteigentümer für den alleinig Verantwortlichen bei der Umsetzung und Einhaltung der EnEV-Vorgaben. Rund 18 Prozent hingegen hat große Bedenken und fühlt sich dem Befolgen der EnEV seitens der Eigentümer ausgeliefert. Diese Befragten befürchten, dass sie in jedem Fall voll mithaften, wenn der Objekteigentümer die EnEV-Angaben nicht bereitstellt. Über die Hälfte der Makler erkennt das Risiko der Haftung, schätzt es jedoch nur als mittelhoch ein. Diese Immobilienprofis sichern sich maximal ab, indem sie ihre Kunden schriftlich auf die Umsetzung der EnEV hinweisen und die entsprechenden Unterlagen einfordern. Richtig so, denn:

„Auch wenn sich die EnEV nur in Sachen Handling bei der Anzeigenveröffentlichung an den Makler richtet und er selbst kein Bußgeld fürchten muss, trifft ihn aus dem Maklervertrag eine Nebenleistungspflicht, den Eigentümer auf diese Verpflichtung nach der EnEV hinzuweisen. Klärt der Makler den Eigentümer nicht auf, könnte dies zum Schadenersatz führen, wenn der Eigentümer das Bußgeld zahlen muss“, erläutert Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin beim Immobilienverband IVD.

Leipzig und Deutschland mit unterschiedlichen Umfrageergebnissen
Auf Bundesebene zeichnet sich ein etwas anderes Bild. Bei einer deutschlandweiten Umfrage unter 200 Maklern in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Innofact schätzt zwar ebenfalls rund die Hälfte der Befragten das Risiko gesetzlicher Folgen als mittelhoch ein. Doch hier sind sogar 42 Prozent aller Umfrageteilnehmer in großer Sorge und befürchten ein sehr hohes Risiko der Haftung. Besonders jüngere Immobilienprofis unter 40 Jahren fürchten harte rechtliche Konsequenzen. Nur etwas über sieben Prozent aller Befragten vertreten den Standpunkt, dass sie als Vermittler im Gegensatz zum Eigentümer keinerlei gesetzliche Maßnahmen zu befürchten haben.



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