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13.08.2014 Dr. Klein rät Bauherren und Immobilienkäufern zur Existenzabsicherung

Eine langwierige Erkrankung oder ein Unfall mit dauerhaften Folgen kann jeden treffen. Meist geschehen diese Ereignisse unverhofft: Wer plant, den Kauf oder Bau eines Eigenheims über ein Darlehen zu finanzieren, sollte deshalb auch an eine eventuelle Erwerbsunfähigkeit denken. Somit gehören die Berufsunfähigkeits- und die Unfallversicherung zu den wichtigsten Absicherungen für den Bauherrn.

„Statistiken zeigen, dass im Laufe seines Lebens rund jeder vierte Deutsche berufsunfähig wird und deshalb vorzeitig aus dem Beruf aussteigen muss“, so Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. Wenn dann noch Kredite abbezahlt werden müssen, kann es für Immobilienbesitzer schnell eng werden: Ist es finanziell nicht mehr möglich, die Finanzierung zu bedienen, droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung des Eigenheims. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten sich Bauherren auch über die Absicherung ihrer Arbeitskraft Gedanken machen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen nicht aus, da sie für alle, die - unabhängig vom erlernten Beruf - mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können, nur noch eingeschränkt zahlt. Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten dagegen meist schon ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent die vereinbarte monatliche Rente.

Die Bezugsdauer sowie die Rentenhöhe können dabei individuell bestimmt werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Versicherungsbedingungen gelegt werden. Ganz wichtig ist ein Verzicht auf die Klausel der abstrakten Verweisung. Sonst hat der Versicherer die Möglichkeit, auf die Ausübung einer anderen Tätigkeit zu verweisen und muss somit keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen. Außerdem sollte eine Nachversicherungsgarantie vereinbart werden, mit der die Versicherungssumme noch einmal nachträglich angepasst werden kann. Die Experten von Dr. Klein raten zu einer Absicherung von mindestens 75 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens. Die laufenden Kosten für die Tilgung der Baufinanzierung sollten dabei in die Kalkulation mit einfließen.

Kann aufgrund von Vorerkrankungen oder auch wegen des Berufes keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, ist eine Absicherung durch eine Unfallversicherung sinnvoll. Auch wer Eigenleistungen am Bau erbringt, ist mit einer privaten Unfallversicherung gut beraten, denn gerade die Baustelle ist eine unfallträchtige Gefahrenquelle. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Schäden leistet, die beim Ausüben des Berufes entstehen, zahlt die private Unfallversicherung auch bei Unfällen in der Freizeit. Je nach Invaliditätsgrad wird die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme ausbezahlt.

Helfen Freunde und Verwandte beim Hausbau mit, muss eine spezielle Unfallversicherung abgeschlossen werden, die alle Bauhelfer absichert. Sie greift nicht nur bei Unfällen auf der Baustelle, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg. Die Bauhelferversicherung wird nur für die Dauer des Bauvorhabens abgeschlossen und zeichnet sich deshalb durch günstige Beiträge aus.


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