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08.10.2014 Sanierungsobjekte: Viel Zeit für die Baufinanzierung einplanen

Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie oder eines gut erhaltenen Altbaus verspricht ein besonderes Wohngefühl und ist oftmals eine lohnende Investition. Käufer können von umfangreichen Fördermitteln und deutlich spürbaren Steuerentlastungen profitieren. Dieser Umstand kann bei der Finanzierung für durchaus positive Effekte sorgen, muss aber sehr individuell auf die Immobilie abgestimmt werden.

Baufi24.de gibt einen Überblick über die wesentlichen Besonderheiten bei Sanierungsobjekten.

Revitalisierung einer Bestandsimmobilie
Durch die steigende Grundstücksknappheit, gerade in den Metropolen Deutschlands, liegt die Umgestaltung von Bürogebäuden zu hochwertigen Wohnimmobilien bei Bauträgern voll im Trend. Der Kauf einer solchen Sanierungsimmobilie wird von der KfW-Bank mit zinsgünstigen Darlehen gefördert und aus Sicht der finanzierenden Bank mit dem Erwerb einer Neubauimmobilie vom Bauträger gleichgestellt. Mit dem Kreditinstitut sollte über eine lange bereitstellungsfreie Zeit von möglichst 12 Monaten oder mehr verhandelt werden. Denn verzögert sich der Ratenabruf über die im Kreditvertrag vereinbarte Abruffrist, werden Bereitstellungszinsen fällig.

Sanierungsbedürftiger Altbau
„Noch vor dem eigentlichen Erwerb eines sanierungsbedürftigen Altbaus und erst recht vor der Kalkulation der Baufinanzierung sollte ein Experte zu Rate gezogen werden.“, empfiehlt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Beim Kauf eines Altbaus fordern die Kreditinstitute eine detaillierte Planung für die vorgesehenen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Jedoch finanzieren die Banken den Sanierungsanteil meist nicht in vollem Umfang mit. Architekten und Bausachverständige können realistisch den Wert eines Altbaus und die notwendigen Sanierungskosten einschätzen, um späteren Überraschungen bei der Finanzierung vorzubeugen.

Mit der richtigen Planung ein gutes Steuersparmodell
Wer eine Immobilie selbst nutzt und renoviert, hat den Vorteil, dass er die entstandenen Kosten steuerlich geltend machen kann. So können Eigentümer die Kosten für den Erhalt denkmalgeschützter Objekte mit jährlich zehn Prozent steuersparend geltend machen. Außerdem beteiligen sich die Bundesländer an Modernisierung und Instandhaltung. Um in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen für die Sanierung eines Baudenkmals zu kommen, müssen sämtliche Maßnahmen im Vorfeld sorgfältig mit der örtlichen Denkmalpflege abgestimmt werden.

Umfangreiche Verpflichtungen zum Erhalt
Altbausanierungen bergen auch Risiken, denn gefördert wird nur Geschütztes und Schützenswertes. Absetzbar ist nicht alles, was baurechtlich genehmigt ist. Die Kosten für Zu- und Anbauten oder Maßnahmen im Garten trägt der Bauherr beispielsweise selbst. Zudem müssen bei der Sanierung viele Richtlinien eingehalten werden, wie die Beibehaltung historischer Treppen und Stuckdecken, Verwendung von bestehenden Materialien (z.B. Holzfenster), Farbeigenschaften und vieles mehr. Wer sich über diese Richtlinien hinwegsetzt, riskiert den steuerlichen Vorteil und kann eventuelle Herstellungskosten nicht geltend machen.
Für diese komplexe Thematik ist die Beratung durch Experten unbedingt zu empfehlen, damit die Baufinanzierung optimal abgestimmt werden kann und nicht aus dem Ruder läuft.


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