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13.04.2015 Haus- und Immobilienverwaltungen planen Erhöhung der Grundvergütung

Im Durchschnitt steigen die Vergütungssätze bei einer Erstbestellung des Verwalters in 2015 um knapp 8 Prozent. Bei Bestandsobjekten ist eine durchschnittliche Erhöhung von über 5 Prozent geplant. Das ergab die Auswertung des 3. DDIV-Branchenbarometers, welches vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter durchgeführt wurde. Von den 391 an der Umfrage teilgenommenen Unternehmen streben über 60 Prozent eine Erhöhung an. Dabei ist festzustellen: je größer das Unternehmen, umso höher die Bereitschaft die Vergütungssätze anzuheben. Bei Kleinstverwaltungen (bis 400 verwalteten Einheiten (WE)) sehen dies nur knapp 34 Prozent vor, bei mittleren Unternehmen (bis zu 3.000 WE) sind es über 70 Prozent, die eine Steigerung im Bestand durchsetzen wollen. Bei großen Unternehmen (über 3.000 WE) sind es sogar über 85 Prozent. Ähnlich fällt die prozentuale Verteilung bei der Erhöhung der Vergütungssätze im Rahmen einer Erstbestellung aus.

Diese Aussage deckt sich mit den Umsatzerwartungen für 2015. Danach rechnen 69 Prozent aller Verwaltungen mit steigenden Umsätzen. Knapp 80 Prozent der Unternehmen, die einen Bestand von über 3.000 WE verwalten, rechnen mit Umsatzsteigerungen, 52 Prozent von ihnen sogar mit einem Wachstum von deutlich über 5 Prozent. Ähnlich positiv sind auch die Gewinnerwartungen: Knapp 70 Prozent aller Unternehmen gaben an, dass ihr Geschäftsgewinn in 2014 gegenüber 2013 gestiegen ist; 65 Prozent rechnen auch in 2015 mit einem Wachstum. Hingegen attestieren sich 18 Prozent der Kleinstverwaltungen (bis 400 WE) in diesem Jahr Gewinnverluste.

Als problematisch stufen die Unternehmen die Suche nach Fachpersonal ein. Gaben in 2014 lediglich 62 Prozent der befragten Unternehmen an, einen Fachkräftemangel zu befürchteten, sehen dies aktuell knapp 80 Prozent als eine der größten Herausforderungen der Zukunft. Gefragt sind vor allem WEG-Verwalter und Mietverwalter. Bereits im laufenden Jahr planen ein Viertel aller Unternehmen weitere Einstellungen. Allerdings wissen sie nicht, ob sie geeignetes Personal finden werden.

Fehlendes Fachpersonal aber auch die Selbstreflexion der Tätigkeit führen dazu, dass 99 Prozent aller befragten Unternehmen sich für Mindestanforderungen aussprechen. Die überwältigende Mehrheit halten als Pflichtversicherungen eine Vermögensschadenhaft-pflichtversicherung (90 Prozent) und eine Betriebshaftpflichtversicherung (82 Prozent) für geboten. 78 Prozent aller Unternehmen plädieren für einen Fach- und Sachkundenachweis als Mindestanforderung und immerhin 72 Prozent sehen eine verbindliche Fort- und Weiterbildungspflicht als unumgänglich. 52 Prozent der Verwaltungen halten den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung für sinnvoll und 60 Prozent sprechen sich für den Nachweis eines Führungszeugnisses aus.

Einmal mehr zeigen die Ergebnisse der DDIV-Strukturerhebung, dass nicht alle Verwaltungen mit den heutigen Anforderungen Schritt halten können. Ein beredtes Beispiel dafür ist die gesetzlich festgeschriebene Erstbeprobung des Trinkwassers im Rahmen der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Bis zum 31. Dezember 2013 hätte diese absolviert sein müssen. Es zeigt sich aber, dass nur knapp die Hälfte der Haus- und Immobilienverwaltungen ihre verwalteten Einheiten auf Legionellen untersucht haben. Bei Kleinstverwaltungen (bis 400 WE) haben gar ein Viertel der Unternehmen erst weniger als 20 Prozent ihres Bestandes erstbeprobt.

Auch klimapolitische Vorgaben der Bundesregierung finden in Wohnungseigentümergemeinschaften kaum Beachtung. Danach haben über 37 Prozent aller Verwaltungen im vergangenen Jahr keine energetischen Sanierungen durchgeführt. Die Sanierungsbereitschaft nimmt dabei weiter ab, je kleiner die Verwaltung ist. Zudem ist ein Rückgang der Inanspruchnahme von KfW-Mitteln um rund 25 Prozent zu konstatieren (im Vergleich zur DDIV/KfW-Studie 2014, Mittelabfrage für 2013). Gerade einmal 15 Prozent der Unternehmen haben im vergangenen Jahr einen altersgerechten Umbau betreut. Auch hier zeigt sich, je kleiner das Unternehmen, umso geringer eine Umsetzung.

Wertung der Ergebnisse:

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als die Branchenvertretung für Haus- und Immobilienverwaltungen in Deutschland begrüßt die hohe Anzahl an Unternehmen, die beabsichtigen ihre Vergütungssätze zu erhöhen: „Wir wollen langfristig, dass sich die Qualität der Leistung auch im Preis widerspiegelt. Die aktuellen Ergebnisse sind ein erster Schritt in die richtige Richtung“, so Wolfgang D. Heckeler, Präsident des DDIV.

Die Auswertungen zeigen jedoch auch deutlich, dass die Anforderungen an die Tätigkeit immer komplexer werden und der Markt dem nicht immer gerecht werden kann. Das Beispiel der Erstbeprobung auf Legionellen spricht signifikant dafür. Zwar mag es mitunter zu Kapazitätsengpässen gekommen sein, jedoch kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesetzlichen Vorgaben weit verfehlt wurden. Der Benachteiligte ist der Verbraucher – und dies umfasst Mieter und Eigentümer gleichermaßen.

Der hohe prognostizierte Fachkräftemangel verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es ist, eigenes Personal aus- und weiterzubilden und langfristig an das Unternehmen zu binden.

Dies bestätigen auch die Ergebnisse zur energetischen Sanierung und zum altersgerechten Umbau. „Es sind nicht immer die Eigentümergemeinschaften die nicht wollen. Oft ist es auch der Verwalter, der einfach nicht kann. Es fehlen schlichtweg die Kenntnisse, um derartig vielfältige Prozesse anzustoßen und professionell zu begleiten“, ist sich Heckeler sicher.

Gestärkt sieht sich der DDIV hingegen in seinen Anstrengungen zur Einführung von Mindestanforderungen für Verwalter, deren Umsetzung die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zugesagt hat. „Nahezu 100 Prozent der Verwaltungen sehen den Bedarf. Mehr Unterstützung kann man in der Politik nicht bekommen. Eine Verabschiedung durch den Bundestag in 2015 ist daher überfällig und notwendig“, so Heckeler.

Gleiches gilt für die Pflicht zur Betriebshaftpflichtversicherung, die neben der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung verbindlich durch den Gesetzgeber zu verankern ist. „Der Schutz von Vermögen, die Qualität der Dienstleistung und die weitgehende Garantie zur Umsetzung gesetzgeberischer und klimapolitischer Vorgaben sind nur durch Mindestanforderungen und Anreizsysteme für Verwaltungen umzusetzen. Wann, wenn nicht jetzt?“ so der DDIV-Präsident abschließend.


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