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17.08.2015 Immobiliengeschäft Flüchtlingsunterkünfte: Das sollte man bedenken

Die junge Flüchtlings-Industrie lockt mit traumhaften Renditen von bis zu 20% pro Jahr. Das lockt auch Glücksritter an, die im niedersächsischen Osterode eine alte Kaserne zur Vorzeige-Unterkunft für Flüchtlinge umbauen wollen und durch die Berichterstattung der "Welt am Sonntag" und des "NDR" nun im zweifelhaften Licht stehen.

Markus Gildner, Immobilienunternehmer und Entwickler des innovativen Wohnkonzepts für Flüchtlinge "The Peoples Project" in Eckental / Mittelfranken listet die Herausforderungen für seriöse Geschäftsleute auf, die sich der Herausforderung stellen wollen.

Vertragsgestaltung und Wirtschaftlichkeit

Die Flüchtlingsunterbringung erfolgt nach zwei Vertragsmustern - dem Beherbergungsvertrag oder dem sog. Wohnraumüberlassungsvertrag. Die vermeintlich attraktiven Kopfpauschalen des Beherbergungsvertrags von bis zu 30 EUR oder mehr pro Tag geraten schnell zum wirtschaftlichen Albtraum. Denn das komplette Unterbringungs- und Versorgungsrisiko liegt beim Betreiber. Die Nebenkosten, der Energieverbrauch und die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sind erheblich. Außerdem fällt bei Beherbergungsverträgen mit bis zu 6 Monaten Laufzeit und auf Zusatzleistungen Mehrwertsteuer an, welche von den EUR 30 Kopfpauschale in Abzug zu bringen ist. Eine Tatsache, welche nicht jedem Vermieter bewusst ist und zur Steuerhinterziehung führen kann.

Finanzplanung und Finanzierung

Der interessierte Investor sollte unbedingt auf soliden finanziellen Beinen stehen, denn unvorhersehbare Belastungen können ein Projekt zum Scheitern bringen. Banken sind bei Flüchtlingsprojekten noch zurückhaltender als bei üblichen Kreditvergaben.

Baurecht und architektonisches Konzept

Eine Baugenehmigung bzw. ein Bestandsgebäude ist noch kein Garant für die Zulässigkeit der Unterbringung von Flüchtlingen. Das Gesetz hat die Unterkunft für Asylbewerber (noch) nicht einer eindeutigen Nutzungsart zugeordnet. Demzufolge entscheiden die Verwaltungsgerichte bei Drittklagen höchst individuell nach Sachlage. Wird ein Neubau oder die Umwidmung eines Bestandsbaus zur Asylbewerberunterkunft geplant, ist auf jeden Fall ein Bauantrag notwendig. Je nach architektonischem Konzept ist unter Umständen von einem Sonderbau eines Wohnheims auszugehen, der nicht in allen Gebieten zulässig ist.

Problem- und Krisenmanagement

Betreiber von Flüchtlingsunterkünften stehen im Zentrum lokaler Presseberichterstattung und in vielfacher Kritik durch verängstigte Anwohner und politischer Profiteure, die das Projekt verhindern wollen. Das geht von Diskussionen am Bauzaun über Eingaben und Petitionen an die Politikprominenz bis hin zu Klagen vor Verwaltungs- und Zivilgerichten und natürlich den üblichen anonymen Anzeigen bei Berufsgenossenschaften, Zoll, etc. Auch wenn alle Gesetze und Vorgaben eingehalten werden, ist der zeitliche Aufwand zur Bewältigung dieser Widerstände enorm.

(Gastbeitrag von: Markus Gildner, THE PEOPLES PROJECT GbR)




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