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14.01.2016 Teure Immobilienkredite: Letzte Chance zum Ausstieg

Immobiliendarlehensnehmer, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, können ihren Vertrag jederzeit widerrufen und dadurch sehr viel Geld sparen. Dies betrifft vor allem rund 80% der Baudarlehens-Verträge, die zwischen November 2002 und Ende 2010 abgeschlossen wurden. Und das gilt sogar im Nachhinein – also wenn die Immobilie bereits abgezahlt wurde. Verbraucher können zum Beispiel durch eine Umschuldung ihres Kredits zehntausende Euro an Zinsen sparen oder sich ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten lassen. Bisher galt das „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhaften Belehrungen, doch damit soll nun in Kürze Schluss sein.

Kreditinstitute wollen nicht länger für Fehler einstehen

Da fast alle Kreditinstitute zahlreiche Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen gemacht haben, die Verbraucher ungenügend über ihr Widerrufsrecht aufklären, ist die unbefristete Widerrufsmöglichkeit ihrer Kunden für sie ein großes Ärgernis. Nunmehr hat offenbar die Lobbyarbeit der Kreditinstitute im Bundestag gefruchtet – das „ewige Widerrufsrecht“ soll abgeschafft werden.

Was die Rechtsprechung ermöglichte, will die Gesetzgebung nun beenden
Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium Ulrich Kelber (SPD) bestätigte jüngst im Bundestag, dass die Bundesregierung eine „Verschärfung des Widerrufsrechts“ zum 21.3.2016 plane. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll das „ewige Widerrufsrecht“ bei Falschbelehrung erlöschen. „Der sogenannte ‚Widerrufs-Joker‘ kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes von den Verbrauchern nicht mehr gezogen werden und die Chance auf eine Ersparnis entfällt“, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter von den Kreditrechtsexperten.

Wer zu spät kommt, der bestraft sich selbst

Jeder Darlehensnehmer hat jetzt die letzte Chance seine Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen. Ohne Anwalt kommt man aber in der Regel nicht weit. Mit Hilfe eines Fachanwalts für Bankrecht kann der Verbraucher jedoch im besten Fall völlig risikolos tausende von Euro sparen. Das Angebot der Kreditrechtsexperten: Kostenfreie Prüfung der Widerrufsbelehrung sowie Ermittlung der möglichen Ersparnisse.

Teure Unwissenheit

Leider wissen die meisten Kreditnehmer nichts von ihrem eigentlichen Glück und zahlen weiterhin brav ihre teuren Kreditraten. Rund 80% der Kreditverträge zwischen November 2002 und Ende 2010 enthalten Fehler und sind damit widerrufbar. „Wir wissen, dass bisher nur ein geringer Teil der Millionen Wohneigentümer weiß, dass er durch den Joker zehntausende Euro sparen kann,“ sagt Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel von den Kreditrechtsexperten, „dabei dauert die Prüfung bei uns nur 48 Stunden und ist zudem kostenfrei.“





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