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03.03.2016 Mietpreisbremse in Thüringen kommt für Erfurt und Jena

Zahlreiche Bundesländer haben es vorgemacht – nun zieht auch Thüringen nach: Voraussichtlich noch im März wird in Erfurt und Jena die Mietpreisbremse eingeführt. Das teilte gestern die Thüringer Landesregierung mit. In beiden Städten waren die Mieten in den vergangenen 5 Jahren spürbar gestiegen. So erhöhten sich in Erfurt die Mieten um 19 Prozent – verglichen mit der bundesweiten Inflation (6,9 Prozent) war der Anstieg fast dreimal so hoch. Aktuell müssen Wohnungssuchende in der Landeshauptstadt im Median 6,90 Euro pro Quadratmeter bezahlen, vor 5 Jahren betrug die Kaltmiete noch 5,80 Euro.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Dafür wurden die Angebotspreise in den Jahren 2010 und 2015 von Mietwohnungen und -häusern in den zwei betroffenen Städten untersucht. Wegen der Mietpreisbremse dürfen die Mieten bei neu abgeschlossenen Verträgen künftig nur noch bis zu 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Mieten in Jena bei 8,60 Euro pro Quadratmeter

Den größeren Anstieg hat zwar Erfurt zu verzeichnen, die Preise bleiben aber nach wie vor unter denen von Jena. Hier kosten Mietimmobilien aktuell 8,60 Euro pro Quadratmeter und damit 13 Prozent mehr als vor 5 Jahren. Damals wurden 7,60 Euro verlangt.

Neubauten und kernsanierte Wohnungen ausgeschlossen

Seit dem 1. Juni 2015 können die Länder für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse verhängen. Bei Wiedervermietung von Bestandsimmobilien darf die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen sind vom Gesetz nicht betroffen. Außerdem gilt der Bestandsschutz: Kein Vermieter muss die Miete senken – auch nicht, wenn er die Wohnung neu vermietet. Mit Thüringen haben bislang 11 Bundesländer die Mietpreisbremse beschlossen: Nach Berlin im Juni 2015 folgten Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Juli, Bayern im August sowie Rheinland-Pfalz im September. In Baden-Württemberg gilt das neue Gesetz seit November, in Schleswig-Holstein, Hessen und Bremen seit Dezember. Brandenburg ist im Januar nachgezogen.






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