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11.10.2016 Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Vorstoß von BW und Hessen

Baden-Württemberg und Hessen wollen eine Initiative zur Nachbesserung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Bundesrat starten. Dazu haben die Bundesländer einen Gesetzesentwurf zur weiteren Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgelegt. Der Antrag wird am Freitag im Bundesrat behandelt. Ziel sei, Umsetzungsdefizite der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu beseitigen, um die Kreditvergabe in Deutschland nicht an strengere Voraussetzungen zu knüpfen als in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

„Wohneigentum stellt einen wichtigen Bestandteil der privaten Vermögensleistung in Deutschland dar. Die herbeigeführte Kreditklemme durch eine willkürliche Verschärfung der Vergabeauflagen führt dazu, dass weniger Menschen in Deutschland die Möglichkeit haben, in ihren eigenen vier Wänden zu leben. Die Möglichkeit der Vermögensbildung und somit der privaten Altersvorsorge wird mithin erheblich erschwert. Der Vorstoß von Baden-Württemberg und Hessen ist aus Sicht der Immobilienwirtschaft, aber auch aus Sicht der gesamten Volkswirtschaft, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, erklärt Burkhard Dallosch, Vorsitzender des Ausschusses Finanzierung des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. „Die Politik sollte darüber nachdenken, Menschen den Weg in das Wohneigentum zu erleichtern statt die Hürden zu erhöhen.“

Kreditnehmern dürfe nicht lediglich aufgrund von Unsicherheiten über Gesetzesauslegungen ein Kredit verwehrt bleiben. „Das ist aber eine Konsequenz der aktuellen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“, fügt Dallosch hinzu.




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