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23.01.2017 DDIV veröffentlicht Checkliste zur Auswahl des Immobilienverwalters

Mehr als 9 Millionen Eigentumswohnungen gibt es in Deutschland. Viele davon dienen der Altersvorsorge vermietet oder selbstgenutzt. Auch steigt die Zahl der Baugenehmigungen weiter und zeigt damit, dass der Wunsch der Deutschen nach einer Immobilie ungebrochen ist. Neben der richtigen Auswahl der Immobilie sollte später aber auch Wert auf die Auswahl des Verwalters gelegt werden. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) bietet Wohnungseigentümern nun mit der aktualisierten Immobilienverwalter-Checkliste eine praktische Orientierungshilfe damit die eigene Immobilie keinen Wertverlust erleidet.

Viele Wohnungseigentümer unterschätzen Aufgaben und Funktion eines Immobilienverwalters und wissen zudem oft nicht, wie sie einen guten Immobilienverwalter finden und auswählen. In der Praxis kann dies verheerende Auswirkungen haben. „Es gibt immer noch zu viele Verwalter am Markt, die nicht die notwendigen Qualifikationen besitzen, um ihre treuhänderische Funktion richtig auszufüllen. Das führt nicht selten zum Wertverfall der Immobilie”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

In den letzten Jahren stieg der Anspruch an die Tätigkeit des Immobilienverwalters permanent. Mittlerweile sind in der Praxis weit mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anzuwenden, ohne Mindestanforderungen des Gesetzgebers.

„Kauf und Auswahl einer Eigentumswohnung sind im Gegensatz zur Auswahl des Verwalters vergleichsweise einfach. Immer häufiger erreichen uns mittlerweile Anfragen wie der richtige Verwalter gefunden werden kann”, so Kaßler.
Die aktualisierte Checkliste zur Auswahl des Verwalters gibt daher wertvolle Hinweise, wie Fehler bei der Betrauung des Verwalters vermieden werden können.

„Damit geben wir Wohnungseigentümern Orientierung und wichtige Anhaltspunkte”, weiß DDIV-Geschäftsführer Kaßler, jedoch nicht ohne darauf hinzuweisen, dass Qualität ihren Preis hat. „Wer bei der Auswahl einzig auf den Preis schaut, muss sich nicht wundern, wenn eines Tages das böse Erwachen erfolgt”, so Kaßler.




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