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18.04.2017 Grunderwerbsteuererhöhung: Sozial ungerecht und rechnet sich nicht!

2016 wurden in Deutschland auf konventionellem Wege rd. EUR 241 Mrd. in Immobilien investiert. Laut IVD bescherte das dem Fiskus Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Höhe von rd. EUR 12,4 Mrd. Doppelt freuen konnten sich die Bundesländer Saarland und Nordrhein-Westfalen: Sie erzielten nicht nur die höchsten Umsatzzuwächse, sondern kassierten dank der bundesweit (bislang) höchsten Grunderwerbsteuer von 6,5% auch am meisten ab. In den anderen Bundesländern mit diesem Steuersatz – Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen - fiel der Zuwachs geringer bzw. sogar negativ aus. Das mag z.T. daran gelegen haben, dass mancher Privathaushalt aufgrund der Grunderwerbsteuererhöhung um 86% von 3,5% auf 6,5% den Erwerb verschieben muss oder ihn sich gar nicht mehr leisten kann.

Wie sozial ungerecht diese Erhöhung ist, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel: Bei einem angenommenen Kaufpreis von EUR 300.000 für ein kleineres Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnungen bedeutet die Erhöhung einen Anstieg der Grunderwerbsteuer von EUR 10.500 (Steuersatz: 3,5%) auf EUR 19.500 (Steuersatz: 6,5%), also Mehrkosten von EUR 9.000. Diese sind in der Regel durch Eigenleistung des Käufers zu erbringen, d.h. durch eigene Sparleistung. Nimmt man - optimistisch - eine beachtliche jährliche Sparleistung von EUR 5.000 an, bedeutet dies eine Verzögerung von knapp zwei Jahren, bis der Mehrbetrag angespart ist.

In dieser Zeit steigen indessen auch die Grundstücks- und Baukosten. Geht man hier - bewusst konservativ – von lediglich zwei Prozent p.a. aus, bedeutet dies zusätzliche Mehrkosten von EUR 6.000 pro Jahr, d.h. mehr als die jährliche Sparleistung.

Konsequenz: Der Erwerb von Wohneigentum verzögert sich nicht, er fällt - insbesondere für Schwellenhaushalte - komplett aus. Das ist im höchsten Maße unsozial!

Zudem rechnet sich die Grunderwerbsteuererhöhung nicht, denn sie führt bei größeren Immobilientransaktionen im zweistelligen Mio. Euro-Bereich aufwärts vermehrt zu Steuervermeidung mittels Share-Deals, also dem Erwerb von Geschäftsanteilen, bei denen bis zu einem Anteil von knapp 95% keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Nach Recherchen von AENGEVELT-RESEARCH wurden auf diese Weise in Düsseldorf (Grunderwerbsteuersatz: 6,5%) allein im Jahre 2016 Immobilien mit einem Volumen von geschätzt EUR 634 Mio. kontrahiert. In Berlin (6,0%) waren es EUR 2,6 Mrd. und in Frankfurt (6,0%) sogar mehr als EUR 3 Mrd. Die dadurch entgangenen Steuereinnahmen belaufen sich in Düsseldorf auf mehr als EUR 40 Mio., in Berlin auf über EUR 150 Mio. und in Frankfurt auf rd. EUR 190 Mio. Hinzu kommt, dass vergleichbare Immobilien im Laufe ihres Lebenszyklus nicht einmal, sondern zehn bis 15 Mal verkauft werden, oftmals mit weiter steigenden Kaufpreisen. Und genauso oft entgehen dem Fiskus die entsprechenden Grunderwerbsteuereinnahmen.

Grunderwerbsteuererhöhungen – Ende offen! - sind also nicht nur unsozial, sondern auch eine Milchmädchen-Rechnung. Deshalb empfehlen wir eine bundesweite Rücknahme der Grunderwerbsteuererhöhungen auf wieder 3,5% mit mehreren positiven Effekten:

1. Tausende Haushalte könnten sich - auch zur Altersvorsorge - den Erwerb von selbstgenutztem Eigentum leisten
2. Die mittels Share-Deals zur Steuervermeidung aufgeblähten Transaktionsvolumina würden sich wieder deutlich zurückbilden
3. Hierdurch gibt es Steuereinnahmen statt Steuerausfälle!

(Statement von Dr. Wulff Aengevelt, AENGEVELT IMMOBILIEN GmbH & Co. KG, 40476 Düsseldorf)






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