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20.06.2019 Barley hinterlässt hohe Unsicherheit für die Immobilienbranche

Unmittelbar nach Abschluss der Wahlen zum Europäischen Parlament kündigte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ihren Rücktritt an, um am 2. Juli ihren Parlamentssitz in Brüssel einnehmen zu können. Ihre bislang noch unabgestimmten Gesetzesvorhaben wie das zum Bestellerprinzip für Maklerprovisionen beim Verkauf von Immobilien hinterlassen ein hohes Maß an Unsicherheit für die Immobilienbranche, wie aktuelle Kundenumfragen von ImmobilienScout24 belegen.

Am 25. Februar 2019 stellte Katarina Barley als Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf vor, der die einseitige Übertragung von Maklerprovisionen auf den Verkäufer von Wohnimmobilien vorsieht. Eine solche Regelung wird nach weitgehend übereinstimmender Einschätzung der Immobilienbranche zu einem deutlichen Anstieg der Kaufpreise und damit zu einer höheren Belastung der Käufer führen. Dies belegt erneut eine aktuelle Umfrage des führenden Online-Marktplatzes ImmobilienScout24, nach der 75 Prozent der befragten Vermarkter erwarten, dass nach Inkrafttreten eines derart einseitigen Gesetzes die Kaufpreise steigen werden. Dahinter steht die Annahme, dass Verkäufer anfallende Maklerprovisionen in vielen Fällen auf die Angebotspreise aufschlagen werden. Auf diese Weise würde das vermeintlich gut gemeinte Bestellerprinzip anstatt zu einer Entlastung der Käufer obendrein zu einem Anstieg der Erwerbsnebenkosten führen, die auf den Kaufpreis berechnet werden – ein kontraproduktiver Effekt, den der Gesetzesentwurf von Justizministerin Barley bislang ignoriert. Gleichzeitig erwartet die Immobilienbranche nach einer weiteren Umfrage unter 662 Kunden des ImmobilienScout24-Marktplatzes deutlich höhere Akquise-Investitionen für Immobilienanbieter, um sinkende Provisionsumsätze kompensieren zu können.

Barley hinterlässt hohe Unsicherheitsfaktoren in der Immobilienbranche

Mit ihrem Weggang nach Brüssel hinterlässt die scheidende Ministerin eine hohe Unsicherheit in Bezug auf den Fortgang des politischen Prozesses. Ihr Gesetzentwurf zur Übertragung des Bestellerprinzips auf Kaufimmobilien befindet sich weiterhin in der regierungsinternen Abstimmung. Da Ministerin Barleys Vorhaben nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags war, ist eine Einigung darüber innerhalb der Regierung noch völlig unklar. Nicht einmal 19 Prozent der befragten Kunden von ImmobiilenScout24 gehen davon aus, dass das Bestellerprinzip Kauf dieses Jahr noch in Kraft treten wird. 33 Prozent sind sich unsicher, während eine Mehrheit von 48 Prozent davon ausgeht, dass es 2019 nicht mehr beschlossen wird. Für die Immobilienbranche bedeutet dies einen hohen Unsicherheitsfaktor.

„Verkäufer und Vermarkter erwarten Rechts- und Planungssicherheit“, kommentiert Ralf Weitz, Geschäftsführer von ImmobilienScout24, die Situation. „Im Namen eines funktionierenden Immobilienmarktes fordern wir Klarheit über den politischen Fortgang im Hinblick auf das Gesetzesvorhaben der scheidenden Ministerin. In Übereinstimmung mit unseren Kunden befürchten wir einen Anstieg der Kaufpreise für Wohnimmobilien, wenn das Gesetzesvorhaben von Katarina Barley aufgegriffen wird. Das kann nicht im Sinne der Käufer sein.“

ImmobilienScout24 liefert Orientierung

Vor dem Hintergrund der unklaren Gesetzgebungsinitiative erwarten 75 Prozent der befragten gewerblichen Kunden von ImmobilienScout24 Informationen über „die besten Strategien, um sich auf das Bestellerprinzip vorzubereiten“: 61 Prozent erhoffen sich, zu erfahren, „was Branchenkollegen tun, um sich auf das Bestellerprinzip vorzubereiten“: ImmobilienScout24 liefert auf seinem Marktplatz unter dem Link https://s.is24.de/bestellerprinzip bereits eine Reihe von Informationen zu den Konsequenzen des Bestellerprinzips für Verkäufer, Makler und Immobilieninteressenten gleichermaßen. Der Marktführer unter den Immobilien-Portalen wird sein Beratungsangebot zum Thema Bestellerprinzip in den nächsten Wochen weiter ausbauen. Die aktuellen Umfragen von ImmobilienScout24 sind hier verfügbar: https://s.is24.de/umfragen_bestellerprinzip.

Methodik

Die Befragten der Umfragen waren Makler und professionelle Anbieter, die ihre Objekte auf ImmobilienScout24 vermarkten. Alle Befragten vermarkten aktuell oder zukünftig Kaufimmobilien. Mehr als die Hälfte von ihnen vermarktet überwiegend Kaufobjekte. Die Umfragen erfolgten im Zeitraum April bis Mai 2019.







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