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09.09.2019 Baukosten im Griff: Bis zur Abnahme nur 90 Prozent zahlen

Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) warnt vor Überzahlungen: Die Bauherren sollten bei ihrem Zahlungsplan immer den Baufortschritt und die Fertigstellung des Bauwerks im Auge behalten, raten die Verbraucherschützer. Ratenzahlungen sollten grundsätzlich nach erbrachter Leistung fällig werden und deren Höhe sollte dem Wertzuwachs des Bauwerks entsprechen. Bei den ersten Abschlagszahlungen dürfen private Bauherren fünf Prozent der vereinbarten Gesamtkosten einbehalten. Dieser sogenannte Sicherheitseinbehalt soll der rechtzeitigen Fertigstellung des Werks ohne wesentliche Mängel dienen. Mit der Einführung des neuen Bauvertragsrechts kommt eine weitere Verbraucherschutzregelung hinzu: Bis zur Abnahme muss der Bauherr nur 90 Prozent der Gesamtvergütung zahlen. Die restlichen 10 Prozent werden erst nach der Abnahme fällig. Dies hilft dem Bauherrn mit Nachdruck die Beseitigung von Baumängeln zu fordern.








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