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05.03.2020 Klares Votum für Sach- und Fachkundenachweis für Verwalter

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) stand im Mittelpunkt einer hochkarätig besetzten Konferenz, die der Immobilienverband Deutschland IVD und der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter gestern gemeinsam in Berlin veranstalteten. Renommierte Referenten, wie Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin, oder Uwe Wanderer, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Berlin, bewerteten den kürzlich vom Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Referentenentwurf und gaben Hinweise zum Nachjustieren.

Der Referentenentwurf wurde von allen Teilnehmern als gelungen bewertet. Er verfüge, so der Konsens, über viele gute Ansatzpunkte und behebe die meisten Mängel der Reform aus dem Jahr 2007. Insbesondere die Neuregelungen zur erleichterten Beschlussfassung über bauliche Veränderungen seien ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität von Wohneigentum zu erhöhen. An einigen Stellen wiesen die Referenten allerdings auf Nachbesserungsbedarf hin. So weise der Entwurf Verwaltern mehr Aufgaben und mehr Verantwortung zu. Alle anwesenden Politiker und Fachexperten waren sich deshalb einig, dass das neue WEG-Gesetz die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zum Sach- und Fachkundenachweis für Verwalter zwingend notwendig macht.

„Im Sinne von Wohnungseigentümern und Verwaltern bedarf es einer gründlichen Reform des WEG. Der vorliegende Referentenentwurf kommt dem nahe. Das begrüßen wir ausdrücklich. An einigen Stellen müssen die Erfordernisse der tagtäglichen Verwaltungspraxis noch stärker Berücksichtigung finden. Es fehlen insbesondere Vorschriften zur fachlichen Qualifikation der Verwalter“, unterstrich Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbands der Immobilienverwalter.
„Der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht für die vielen Wohnungseigentümer in Deutschland eine klare Verbesserung ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten vor. Auf Verwalter kommt dadurch größere Verantwortung zu. Deshalb braucht es einen gesetzlichen Sachkundenachweis“, so Markus Jugan, Vize-Präsident des Immobilienverbands IVD und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter.

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion mit Katharina Willkomm (FDP), Chris Kühn (Bündnis 90/Die Grünen), Sebastian Steineke (CDU), Dr. Oliver Elzer, Uwe Wanderer und Thomas Beutner (Geschäftsführer der Vonovia Immobilen Treuhand GmbH) nahm das Thema Verbraucher- und Vertragspartnerschutz einen breiten Raum ein.
Der Vorschlag, die Frist zur Einberufung der Eigentümerversammlung von zwei auf vier Wochen zu verlängern, wurde allgemein kritisch gesehen. Rechtsanwalt Wanderer erläuterte aus seiner langjährigen WEG-Beratungs-Praxis, dass eine längere Frist für den Verwalter den Kommunikationsaufwand erheblich erhöhe, für den Eigentümer aber keine erkennbaren Vorteile darstelle.







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