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12.03.2020 Beim Wohnungsbau Sonderwünsche früh festlegen und dokumentieren

Fliesen statt Parkett, veränderte Öffnungsrichtung einer Tür oder Anpassungen bei Elektro-Installationen – bei einem Wohnungsumbau oder -neubau haben viele Käufer Sonderwünsche. Erik Stange, Sprecher des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) empfiehlt, alle Sonderwünsche so früh wie möglich zu definieren und am besten bereits in den Kaufvertrag aufzunehmen. Denn werden die Veränderungen erst während des Baus besprochen, fallen in der Regel deutlich höhere Kosten an.

Zugleich sollten die zukünftigen Eigentümer darauf achten, dass die Umsetzung über den Bauträger abgewickelt wird. Beauftragt der Eigentümer zur Realisierung der Sonderwünsche zusätzliche Handwerker, muss er mit den Handwerkern einen eigenen Werkvertrag abschließen. Entsprechend läuft auch die Abnahme der Leistung und die Gewährleistung getrennt vom ursprünglichen Bauträgervertrag. Mehrere Vertragspartner, mehrere Gewährleistungsfristen – das kann zu Komplikationen führen.







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