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25.03.2020 Deutscher Ferienhausverband fordert Rettungsschirm für die Branche

Die Tourismusbranche ist von der Corona-Krise im besonderen Maße betroffen. Durch Reiseverbote und behördliche Auflagen verzeichnen die Anbieter 100-prozentige Umsatz- und Buchungsverluste. Unbürokratische Hilfen sind dringend erforderlich, um besonders mittelständische Unternehmen zu schützen. Der DFV hat sich daher an die Politik gewandt und einen Forderungskatalog vorgestellt.

„Eine Buchung, die einmal verstrichen ist, ist unwiederbringlich verloren“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des DFV. „Uns erreichen täglich Hilferufe aus den Tourismusregionen. Mittelständische Ferienhausagenturen, die kurz vor der Insolvenz stehen. Privatvermieter, die nicht wissen, wie sie die Krise überstehen sollen. Vermittlungsportale, denen die Einnahmen wegbrechen. Die Überlebensfähigkeit von privaten und gewerblichen Ferienhausanbietern ist akut bedroht. Es ist fünf vor zwölf.“

In einem Maßnahmen-Katalog fordert der Deutsche Ferienhausverband einen umfangreichen Schutzschirm für die Ferienhausbranche.

Zu den acht Punkten gehören:

1. Ein unbürokratischer und schneller Zugriff auf Förderkredite, um akute Liquiditätsprobleme zu beheben

2. Schnellwirkende, niedrigschwellige und leicht zugängliche Liquiditätshilfen des Bundes

3. Erhöhung der Haftungsfreistellung für Förderkredite an Unternehmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise auf 100 Prozent

4. Berücksichtigung der Belange des Individualtourismus bei politischen Maßnahmen

5. Nicht rückzahlbare Beihilfen für Unternehmen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind

6. Ein Moratorium für die Rückzahlung von Vorauszahlungen im Stornofall oder alternativ Gutscheine, wie einige europäische Nachbarländer sie bereits ermöglicht haben. Diese Gutscheine sollten durch eine Garantiezusage der Bundesregierung gestützt werden, um für Kunden die nötige Sicherheit zu gewährleisten.

7. Aufstockung des Personals bei den ARGEN, damit unnötige und unerwünschte Entlassungen vermieden werden können

8. Sofortiges Fließen des Kurzarbeitergeldes und Verlängerung der Bezugsdauer

Die akuteste Bedrohung stellen laut DFV die massiven Rückzahlungsforderungen für stornierte Übernachtungen dar, die binnen kürzester Zeit zu Insolvenzen führen werden. Bereits geleistete Zahlungen der Feriengäste für Aufenthalte, die aufgrund behördlicher Verbote und Auflagen storniert werden müssen, sind umgehend zurückzuerstatten. Gastgeber verwehren die Zahlung der Vermittlungsprovision, da die Buchung nicht durchgeführt werden kann. Dadurch kommen die Unternehmen akut in Liquiditätsschwierigkeiten. Es können keine Einnahmen erzielt werden, die Kosten laufen weiter, eine Insolvenz ist bei kleinen und mittelständischen Unternehmen schon nach wenigen Tagen kaum mehr abwendbar.

Die bereits bestehenden Hilfen des Bundes für den Mittelstand greifen oft nicht oder zu spät: Hausbanken verweigern KfW-Förderkredite wegen der verbleibenden Haftungssumme. Es wird eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung verlangt, die in der Krise nicht beizubringen ist. Oder die Bearbeitung und Auszahlung kann erst nach einigen Wochen stattfinden – zu spät für die betroffenen Unternehmen.

Der Bundestag wird heute weitere Hilfen für die Wirtschaft auf den Weg bringen. Die Corona-Soforthilfe mit Sofortzahlungen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige steht aber nur Unternehmen bis zehn Mitarbeitern offen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wendet sich an Großunternehmen ab 250 Mitarbeiter. „Dazwischen klafft eine gewaltige Sicherungslücke, die dringend geschlossen werden muss“, sagt Schwefel. „Der für die Tourismuswirtschaft so wichtige Mittelstand bleibt außen vor und soll die Verluste selbst auffangen.“ Mittelständische Unternehmen sind das Rückgrat für den Ferienhaustourismus in Deutschland. Ihnen gilt es, schnell und unbürokratisch zu helfen. Ansonsten ist eine Pleitewelle unvermeidbar.









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