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27.04.2020 Hotelbranche nicht im Stich lassen: ZIA zeigt Wege aus der Krise auf

Zur Sicherung ihrer Existenz müssen Hotels unter Berücksichtigung von Schutz- und Hygienemaßnahmen und den geltenden Reisebeschränkungen ihren Betrieb wiederaufnehmen dürfen. Dies fordert der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, in seinem aktuellen Positionspapier „Hotelimmobilien in – und der Weg aus der Krise“. „Durch den Shut Down ist die Einnahmensituation bei Vermietern und Mietern im Hotelsegment gleichermaßen einschneidend betroffen“, sagt Olaf Steinhage, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Hotelimmobilien. „Vermieter und Finanzierungspartner tragen jeden Monat Mietrisiken in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro. Die Wiederaufnahme ist daher dringend notwendig, damit wir Insolvenzen und Liquiditätsengpässe vermeiden. Nach dem verlorenen Ostergeschäft wäre etwa eine Verkürzung der Sommerferien, wie sie aktuell diskutiert wird, eine erhebliche zusätzliche Belastung für zahlreiche Unternehmen aus dem Gastgewerbe. Eine Verkürzung ist nicht sinnvoll, denn es sind gerade die Ferienzeiten, die durchschnittlich zu einem Umsatzplus von bis zu 20 Prozent führen – das gilt auch für die Tage rund um Pfingsten.“

Keine Diskriminierung der Hotellerie

Die Hotelimmobilienwirtschaft und die Hotellerie sind ebenso gefährdet wie der Einzelhandel, daher darf die Politik im Rahmen einer anlaufenden Exit-Strategie diese nicht diskriminieren, wenn hier die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden. „Die Hotelbranche darf nicht im Stich gelassen werden“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Es braucht auch hier eine interdisziplinäre Expertenkommission, in der neben den Virologen und Vertretern aus der Hotel- und Gastronomiebranche auch Immobilienverbände mit dem Schwerpunkt Hotelimmobilien sowie Unternehmen aus den Bereichen Entwicklung, Management und Investment in diesem Segment zu Wort kommen. Nur, wenn wir alle gemeinsam an einem Tisch sitzen und die Perspektive des Marktes ausreichend abgebildet wird, können vernünftige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen erarbeitet werden.“

„Auch und gerade im Hotelbereich sind strenge Hygienevorschriften nicht erst seit Corona an der Tagesordnung“, sagt Dieter Müller, Gründer und CEO von Motel One. „Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen zur Lobby und den Restaurants oder die nochmals verstärkte Anwendung regelmäßiger Grundreinigungen können problemlos in die Tat umgesetzt werden. Die Gesundheit der Menschen hat dabei oberste Priorität, aber die Möglichkeiten, wie die Hotelbranche diese gewährleistet und gleichzeitig ihren Betrieb auf verantwortungsvolle Weise wiederaufnehmen kann, sind da.“

Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ist richtig

Die von der Bundesregierung beschlossene Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ist zu begrüßen – jetzt ist eine schnelle Umsetzung notwendig. Bei einer Reform der Kurzarbeitergeldverordnung sollte der Kompensationssatz für Kurzarbeitende zudem an definierten Einkommensgruppen orientiert werden, um bedarfs- und einkommensgerechter ausgestaltet zu werden. Das Modell in Österreich hat sich bewährt, wo eine Staffelung von 90 Prozent, 85 Prozent und 80 Prozent je nach Einkommensgruppe Verwendung findet – je geringer das Einkommen, desto höher der Erstattungssatz. Dies kommt insbesondere einkommensschwachen Haushalten zugute, deren lebensnotwendige Ausgaben einen höheren Anteil ausmachen als bei Besserverdienern.

Neben der Sicherung des Arbeitsplatzes wird es auch darum gehen, das ohnehin knappe Hotelpersonal zu halten und dadurch eine Abwanderung in andere Branchen zu verhindern, was wiederum die wirtschaftliche Situation für viele Unternehmen weiter verschlimmern würde. Denn es gilt: Je später das Hotel- und Gastgewerbe nach dem Einzelhandel wieder an den Markt kommt, umso mehr droht der Branche ein massiver Arbeitskräfteverlust.

KfW-Programme auf Objektgesellschaften ausweiten

Bei fehlender Liquidität durch den Wegfall von Einnahmen brauchen Unternehmen auch aus dem Hotelbereich rasche Unterstützung, um ihrerseits bestehende Verbindlichkeiten bedienen und den Fortbestand des Betriebs sichern zu können. Daher schlägt der ZIA etwa die Erweiterung finanzieller Hilfsprogramme um Bürgschaften oder die Aufstockung von Städtebauförderungsmittel vor. Zudem müssen die Förderkriterien der KfW-Förderprogramme so gestaltet werden, dass Liquidität dort ankommt, wo der Zahlungsstrom in der Kette der Leistungsbeziehung durch den Shut Down gestört ist. In der Immobilienwirtschaft ist das aktuell vornehmlich zwischen dem Mieter und dem Unternehmen, das die Immobilie verwaltet. Daher sollte die KfW die Unternehmerkredite auf alle Formen unternehmerischer Tätigkeit erstrecken und insbesondere Objektgesellschaften und Investmentvermögen erfassen, welche nach derzeitigem Stand von den KfW-Programmen ausgeschlossen sind.

Steuerliche Maßnahmen erhöhen Liquidität

Auch durch steuerliche Maßnahmen kann die Liquidität der betroffenen Unternehmen gesteigert werden. So regt der ZIA zum einen an, dass bei der Stundung das Vorsteuerpotential weiterhin genutzt werden kann. Zum anderen sollten den besonders betroffenen Hotelbetrieben aufgrund der gravierenden Ausfälle von Einnahmen die gestundete Umsatzsteuer in Teilen auch erlassen werden. Mit beiden Maßnahmen könnte die Finanzkraft gestärkt werden. Hierbei muss der anzustrebende Erhalt einer leistungsfähigen und auf lange Sicht Steuern zahlenden Hotelbranche gegen fiskalische Mindereinnahmen wohlwollend abgewogen werden.

Darüber hinaus sind die aktuellen Überlegungen zur Verlustverrechnung zu begrüßen. Hotelbetriebe sollten die Möglichkeit haben, ihre prognostizierten Verluste für das Jahr 2020 bereits jetzt – und nicht erst die tatsächlichen Verluste im Rahmen der Steuererklärung im Jahr 2021 – steuermindernd geltend zu machen. Durch die hierdurch vorgezogenen Steuerrückzahlungen könnte so ein Liquiditätszufluss generiert werden.

Das Positionspapier „Hotelimmobilien in – und der Weg aus der Krise“ finden Sie unter diesem LINK.








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