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16.06.2020 Immobilienverrentung und Vererben: Ein Widerspruch?

Die Immobilienverrentung, für die sich immer mehr Senioren entscheiden, bietet die Möglichkeit, ein oftmals stattliches Immobilienvermögen ‚mobil‘ zu machen – also die eigene Immobilie in Barvermögen zu verwandeln und dennoch lebenslang in den eigenen vier Wänden weiter zu leben. Doch für viele Senioren stellt sich die Frage: Was machen wir mit den Kindern? Was und wie kann ich dann noch vererben? Immobilienverrentung und -vererbung muss jedoch kein Widerspruch sein, wie Özgün Imren, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV, erläutert: „Traditionell ist die Familienimmobilie die wichtigste Erbsache, gleichzeitig kann sie nicht selten Probleme mit sich bringen: In den Ballungsräumen übersteigen die Immobilienwerte die Freibeträge der Erbschaftssteuer deutlich und der Zeitpunkt des Vererbens kommt Dank der gestiegenen Lebenserwartung für viele Kinder sehr spät. Spätestens wenn es mehrere Erben gibt, ist oft genug Streit vorprogrammiert. Das lässt sich mit der Immobilienverrentung und klaren Vereinbarungen mit den Kindern umgehen.“

Denn zum Zeitpunkt des Immobilienverkaufs im Rahmen einer Verrentung fließt eine besonders in Großstädten hohe Summe an die bisherigen Eigentümer, die je nach Immobilienwert und Vermögen den benötigten und gewünschten Liquiditätsbedarf übersteigen kann. Wer also seinen Kindern einen Teil dieses Erlöses als vorgezogene Erbschaft weitergibt, unterstützt den Nachwuchs zu einer Zeit, in der dieses Geld gegebenenfalls mehr benötigt wird. Darüber hinaus lässt sich bei Beachtung der Freibeträge zudem Erbschaftssteuer sparen. Mit dem verbleibenden Vermögen können sich die ehemaligen Eigentümer laut DEGIV ihre Rente flexibel und komfortabel gestalten. Bleibt dann nach deren Ableben noch etwas übrig, fließt die verbleibende Tranche an die Erben.

„Letztlich handhaben die Familien das durchaus sensible Thema Vererben sehr unterschiedlich. Die Nachfrage nach der Immobilienverrentung zeigt allerdings deutlich, dass sich Verrentung und Vererben nicht ausschließen,“ erklärt Mesut Yikilmaz, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV. Wichtig sei, die Kinder gegebenenfalls in den Verrentungsprozess einzubeziehen. Nach seinen Erfahrungen stehen viele potenzielle Erben dieser Idee sehr aufgeschlossen gegenüber.








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