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20.08.2020 TV-Grundversorgung muss weiter möglich bleiben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, die Umlagefähigkeit der Kosten für Breitbandnetze und TV-Entgelte abzuschaffen – zum Nachteil zahlreicher bayerischer Mieter. Hunderttausende Mieterhaushalte in Bayern erhalten durch ihr Wohnungsunternehmen einen preiswerten Zugang zu Breitbandnetzen und TV-Angeboten. Durch den Abschluss sogenannter Mehrnutzerverträge befinden sich die Unternehmen im Vergleich zu Privathaushalten gegenüber Multimedia-Konzernen in einer starken Verhandlungsposition. Sie können stellvertretend für ihre Mieter eine Gebühr für die Nutzung von Breitbandnetzen aushandeln, die oftmals deutlich unter den Kosten liegt, die große Unternehmen von Mietern verlangen würden. „Eine absolute win-win-Situation – die Mieterhaushalte sparen bares Geld und die Wohnungsunternehmen haben einen Anreiz, die Digitalisierung aktiv durch eigene Angebote mitzugestalten“, erklärt VdW-Verbandsdirektor Maier.

Gesetzesnovelle belastet Mietern mit bis zu 200 Euro pro Jahr

Trotz dieser positiven Effekte soll die Umlagefähigkeit der Kosten für Breitbandnetze und die TV-Grundversorgung nach Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen einer Neufassung der Betriebskostenverordnung abgeschafft werden. Dieses Vorhaben käme viele Mieter teuer zu stehen, wie Maier betont. „Sind die Kosten für den Betrieb der Netze und die TV-Versorgung nicht mehr umlagefähig, so wird dieser Bereich für die Wohnungsunternehmen zum Minusgeschäft – ziehen sie sich zurück, dann bedeutet dies auch das Aus für günstige Mehrnutzerverträge.“ Eine Umstellung auf Einzelverträge würde bei Mieterhaushalten nach Berechnungen der Wohnungswirtschaft zu zusätzlichen Kosten von bis zu 200 Euro pro Jahr führen, befürchtet der VdW-Chef.

Transferhaushalte und innovative Unternehmen zählen zu den großen Verlierern

Besonders hart treffen könnte die geplante Novelle dabei jene Haushalte, die ohnehin finanziell schwächer aufgestellte sind. Für Mieter, die staatliche Transferzahlungen erhalten, übernimmt bislang der Sozialhilfeträger die Kosten für den TV-Anschluss. „Ein Ende der Umlagefähigkeit bedeutet hier nach dem Sozialgesetzbuch automatisch, dass der Staat diese Gebühren nicht mehr zahlt – der Mieter muss den Anschluss dann aus der eigenen Tasche bezahlen“, stellt Maier klar.

In den kommenden Jahren wollen die Wohnungsunternehmen in Bayern und Deutschland insgesamt rund eine Millionen Wohnungen an das Glasfasernetz anschließen und damit den Breitbandausbau aktiv unterstützen. „Die angestrebte Streichung der Umlagefähigkeit trifft nicht nur Mieterhaushalte in ganz Bayern, sondern setzt auch das Engagement der Wohnungswirtschaft im Bereich Digitalisierung aufs Spiel“, warnt VdW-Verbandsdirektor Maier.






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