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29.09.2020 Corona und der Immobilienmarkt: Anstieg der Nutzungsänderungen

Die Corona-Pandemie verändert das Gesicht unserer Städte und Gemeinden. Ein Hinweis ist der Anstieg von Anträgen zur Änderung einer genehmigten Benutzungsart eines Gebäudes. „Wir sehen eine deutliche Zunahme der Aufträge für Nutzungsänderungsanträge in unserem Architekten- und Bauingenieur-Netzwerk“, sagt Leonhard Jeub, Geschäftsführer des bundesweit tätigen digitalen Bauplaners construyo. Verglichen mit dem Vorjahresmonat gab es einen signifikanten Auftragsanstieg von über 60 Prozent.

Die meisten Auftraggeber wünschen sich ein möglichst flexibles Nutzungskonzept für ihre Flächen. Am häufigsten geht es um die Nutzungsänderung von Büro- in Wohnraum oder andersrum von Wohn- in Büroraum. Auch viele Betreiber von Diskotheken und Clubs möchten aus ihren Räumlichkeiten gerne eine Bar oder ein Restaurant machen, um ihre Türen, auch bei eingeschränkter Besucherzahl wieder für Gäste öffnen zu können. Für viele Betreiber hängt davon das wirtschaftliche Überleben ab.

Eine Nutzungsänderung ist in der Regel genehmigungspflichtig und bedarf einer Baugenehmigung. „Einfach so ein paar Tische reinstellen und Fingerfood anbieten, geht nicht. Das kann sehr teuer werden“ warnt Leonhard Jeub.

Zu den bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichende Unterlagen gehören ein genauer Lageplan, eine Bau- und eine Betriebsbeschreibung, Bauzeichnungen mit Eintragungen, eine Nutzflächenberechnung und Gutachten, wie Schall- und Brandschutzgutachten. „Ohne Architekten und Bauingenieure ist das nicht zu schaffen, vor allem wenn es schnell und für den Antragsteller unkompliziert gehen soll“, so Jeub.








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