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22.11.2020 Handelsfrieden auch ohne Änderung des §313 BGB möglich

Der Vorstoß der BJM Christine Lambrecht (SPD) , das Mietrecht für Gewerbetreibende zu ändern, irritiert bundesweit Vermieter und Mieter von Handelsimmobilien. „Schon nach dem ersten Lockdown, der wirtschaftlich viel weitreichendere Folgen hatte, hat sich gezeigt, dass Mieter und Eigentümer von Handelsimmobilien ohne Direktive der Politik allein auf Basis der gemeinsam geschaffenen Selbstverpflichtung des Code of Conduct partnerschaftlich zu fairen und ausgewogenen Lösungen kommen können“, stellt Harald Ortner, Vorstand des German Council of Shopping Places fest und erklärt weiter: „die Justizministerin darf sich jetzt nicht von einseitig ausgerichteten Forderungen von Handelsverbänden beeindrucken lassen, die durch das Insistieren einzelner Großmieter getrieben sind, während andere Ministerien auf der Suche nach geeigneten Wegen zur Rettung der Innenstädte sind. Denn die Rettung der Innenstädte kann nur Erfolg haben, wenn man denen, die die Immobilien in den Innenstädten halten, nicht die wirtschaftliche Grundlage für die jetzt dort erforderlichen Maßnahmen entzieht. Die vorgesehene Neuregelung des §313 macht den Einzelhandel für die Eigentümer der Immobilien in den Innenstädten uninteressant und befördert nur weiter das Wachstum des Onlinehandels.“






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