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11.02.2021 Immobilienverrentung: Ist das was für meine Eltern?

Wenn die eigenen Eltern älter werden, stellen sich auch viele Kinder die Frage, wie es mit Mutter und Vater im Alter weitergeht. Die Immobilienverrentung kann eine Option sein, dass die eigenen Eltern so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben – vorausgesetzt, das Haus oder die Wohnung gehört ihnen. Darauf weist DEGIV, die Gesellschaft für Immobilienverrentung, hin. „In vielen anderen Ländern ist die Immobilienverrentung längst gang und gäbe – bietet sie doch die Möglichkeit, im Alter in den eigenen vier Wänden zu leben und zugleich den Wert der Immobilie zu nutzen.

Denn: Während das Immobilienvermögen durch den Immobilienboom seit Jahren stetig zunimmt, fehlt oft das Geld für Pflege, medizinische Versorgung, Instandhaltung oder Freizeit. Kinder sollten gemeinsam mit ihren Eltern prüfen, ob sich das Dilemma durch eine Immobilienverrentung lösen lässt“, rät Manuela Ebeling, Verrentungsexpertin der DEGIV. Selbst das Erbschaftsthema lasse sich bei dieser Gelegenheit ansprechen und weiterhin für beide Seiten praktikabel umsetzen.

Jeder zweite Seniorenhaushalt in Deutschland lebt in den eigenen vier Wänden. Studien zeigen zudem, dass die allermeisten Menschen im Alter nicht mehr umziehen möchten. Genau zu diesem Umzug in ein Pflegeheim kommt es jedoch oftmals dann, wenn eine intensivere Pflege oder Betreuung notwendig wird. Allerdings müssen der Verkauf und der Auszug nicht die einzige Option sein. „Ebenso ist es möglich, dass die Eltern die eigene Immobilie durch eine Immobilienverrentung zu Geld machen und weiterhin autonom darin wohnen – ein für viele Senioren besonders wichtiger Wunsch“, sagt Manuela Ebeling.

Das Prinzip der Immobilienverrentung mit Einmalzahlung und Nießbrauch: Der Wert der Immobilie wird unabhängig ermittelt und ein Investor kauft das Objekt. Der bisherige Eigentümer, also die Eltern, dürfen jedoch bis zum Ableben mietfrei darin wohnen und die Immobilie so nutzen wie bisher. Dieser Nießbrauch wird im Grundbuch an erster Stelle verbürgt und erlischt erst mit dem Tod. Dieses Nießbrauchrecht bleibt ebenso im Falle eines Weiterverkaufs bestehen, ist insolvenzsicher und berechtigt die Senioren sogar dazu, die Immobilie zu vermieten, falls sie sich doch für ein Pflegeheim entscheiden sollten. Eine Alternative zur Immobilienverrentung mit Einmalzahlung und Nießbrauch ist die Leibrente mit Wohnrecht, die allerdings weniger Sicherheit bietet.

Ein weiterer Vorteil: Wenn sich Eltern für eine Verrentung entscheiden sollten, können sie einen Teil des Erlöses als vorgezogene Erbschaft weitergeben. Sie können also mit dem Geld, das sie nicht für die Pflege brauchen, ihre Kinder zu einer Zeit unterstützen, in der diese das Geld in aller Regel dringender benötigen. Zudem lassen sich die Summen so bemessen, dass sie steuerfrei weitergereicht werden können. „Wenn die Kinder rechtzeitig in diese Überlegungen eingebunden sind, lassen sich emotionale Unstimmigkeiten vermeiden“, weiß Manuela Ebeling aus der Beratungspraxis. Wichtig ist eine offene Kommunikation.

“Weil die Familienimmobilie meist die wichtigste Erbsache ist, sollte ein solcher Schritt frühzeitig und offen mit den Kindern besprochen werden“, sagt Ebeling. Nicht selten bringt die Verrentung weitere Vorteile: In den Ballungsräumen übersteigen die Immobilienwerte die Freibeträge der Erbschaftssteuer meist deutlich und der Zeitpunkt des Vererbens kommt dank der gestiegenen Lebenserwartung für viele Kinder sehr spät. Ebeling: „Das lässt sich mit der Immobilienverrentung und klaren Vereinbarungen mit den Kindern umgehen.“ Denn zum Zeitpunkt des Immobilienverkaufs im Rahmen einer Verrentung fließt besonders in Großstädten eine hohe Summe an die bisherigen Eigentümer, die je nach Immobilienwert den benötigten und gewünschten Liquiditätsbedarf deutlich übersteigen kann.






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