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03.11.2015 Advofin und IMMOFINANZ beenden jahrelangen Rechtsstreit

Der österreichische Prozessfinanzierer Advofin und die IMMOFINANZ beenden den jahrelangen Rechtsstreit und haben einen Vergleich abgeschlossen. Damit werden mehr als 500 laufende Anlegerverfahren (teils als Sammelklagen), die ihren Ursprung in den Jahren vor 2009 haben, beendet. Diese außergerichtliche Lösung umfasst damit mehr als 3.000 Anleger, die bereits in den kommenden Wochen ein entsprechendes Angebot über einen angemessenen Betrag erhalten werden. Für diesen Vergleich werden dabei mehr als EUR 60 Mio. aufgewendet.

Die Vereinbarung beinhaltet damit auch den Großteil der derzeit beim Handelsgericht Wien sowie beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien anhängigen Anlegerverfahren (inklusive Sammelklagen) gegen die IMMOFINANZ AG sowie die ehemalige IMMOEAST AG (jetzt IMBEA) bzw. die Aviso Zeta AG (vormals Constantia Privatbank AG). Vom gesamten Streitwert in Höhe von rund EUR 240 Mio. entfallen etwa EUR 217 Mio. auf die von Advofin vertretenen Verfahren.

„Wir begrüßen das nun vorliegende Vergleichsangebot der IMMOFINANZ, das wir immer wieder gefordert und auf das wir intensiv hingearbeitet haben. Es zeigt sich: Verhandlungen können gute Ergebnisse liefern, wenn alle Beteiligten an einer fairen und unkomplizierten Lösung interessiert sind. Wir haben damit sichergestellt, dass die Anleger nicht viele weitere Jahre Prozesse führen müssen und die ungewisse Situation beendet wird“, kommentiert Advofin-Vorstand Franz Kallinger das Verhandlungsergebnis.

„Wir wollen mit der Vergangenheit abschließen und in die Zukunft blicken. Eine baldige Beendigung der noch offenen Anlegerverfahren, die sich jetzt schon seit rund sieben Jahren hinziehen, ist hier ein ganz wichtiger Schritt“, erklärt Stefan Frömmel, Vorstand der Aviso Zeta AG. Für die anderen noch laufenden Anlegerverfahren strebt die IMMOFINANZ ebenfalls Vergleiche an. „Wir sind bereits mit weiteren Anlegeranwälten im Gespräch“, so Frömmel. „Unser Ziel ist es, sehr zeitnah eine vollständige Erledigung dieses Kapitels zu erreichen.“

Details zur Vorgehensweise

Bereits in den kommenden Tagen wird Advofin die Anleger in persönlichen Briefen über die Details des Vergleichsangebots informieren. „Der darin angeführte Auszahlungsbetrag basiert auf individuellen Berechnungen unter Heranziehung von Klagssumme und gehaltener Aktien zum Klagszeitpunkt“, erklärt Advofin-Vorstand Kallinger. Anleger, die das Angebot bis spätestens Mitte Dezember 2015 annehmen, erhalten den Betrag voraussichtlich im Laufe des Januar 2016 ausbezahlt.

„Ich erwarte einen sehr hohen Zuspruch für diesen Vergleich, da er in Hinblick auf den derzeitigen Verfahrensstand in den zivilgerichtlichen Verfahren angebracht und fair ist. Denn es ist leider nicht absehbar, wann und in welcher Form die gerichtliche Aufarbeitung dieser Causa beendet sein wird. Das relevante Strafverfahren hat bislang noch nicht zu einer Anklage geführt. In den meisten Zivilgerichtsverfahren wäre daher mit einer weiteren Prozessdauer von mehreren Jahren zu rechnen. Und das kann nicht länger im Sinne der geschädigten Anleger sein“, so Kallinger.




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