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06.11.2015 BGH Urteil hemmt Wohnungsbau

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Berlin eine Begrenzung der Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent zu zementieren sendet das völlig falsche Signal. „Solche Entscheidungen beobachten wir mit großer Sorge. Investoren beurteilen in der Regel Städte positiv, die diese Kappungsgrenzen-Verordnung nicht haben“, so Steffen Bieder vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Landesverband Mitteldeutschland. „Für unseren Verband liegt im Neubau der einzige Weg bezahlbares Wohnen zu schaffen und Mieter mit geringem Einkommen zu entlasten. Denn mehr Angebot führt automatisch zu geringeren Preisen“, ergänzt er.

Aber Neubau funktioniert nur, wenn er wirtschaftlich ist. Erst die Verschärfung der EnEV 2016 und jetzt die erneute Zementierung einer Landesverordnung mit Signalwirkung auf den Rest der Republik – diese Investitionshemmnisse werden die Stadtentwicklung genau da beeinträchtigen, wo Wohnungsbau nötig ist. Denn einerseits wird Neubau durch die EnEV 2016 erneut verteuert, andererseits wird den Unternehmen verwehrt, Rendite zu erwirtschaften. Unter diesen Voraussetzungen hindern Politik, Verwaltung und jetzt auch der Bundesgerichtshof Unternehmen bewusst daran den immer stärker werdenden Wohnungsbedarf in Großstädten wie Leipzig, Erfurt und Dresden zu erfüllen. Der BFW Mitteldeutschland beobachtet bereits erste Rückgänge bei der Anzahl der Bauanträge seiner Mitglieder um rund zehn Prozent.

„Wenn Unternehmen preiswert Neubauten errichten können, dann können sie auch preiswert vermieten. Die Verwaltung hemmt dies aber mit stetig wachsenden Auflagen. Ich habe den Eindruck, dass hier auf Landes- und Bundesebene eine immer realitätsfremdere Politik betrieben wird“, sorgt sich Steffen Bieder.

Statt die Wohnungswirtschaft das machen zu lassen, was sie am besten kann – nämlich zu bauen – werden Grundstücke zu Höchstpreisen verkauft (und nicht nach Konzept). Die zweckwidrige Verwendung der Wohnungsbauförderung, die nicht
sachgerechte Abschreibung und vor allem die zusätzlichen staatlichen Anforderungen verschärfen in Ballungsgebieten die Situation.

Die Folge: Der historische Tiefstand im Sozialen Wohnungsbau sinkt weiter ab. Von ehemals sechs Millionen Sozialwohnungen gibt es nur noch 1,4 Millionen – und jedes Jahr fallen weitere 60.000 Wohnungen aus der Sozialbindung. Ohne Zuschüsse oder zusätzliche Fördermittel ist dank all dieser Investitionshemmnisse sozialer Wohnungsbau nicht mehr möglich.



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