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14.01.2016 Politik muss jetzt das Fundament für mehr Wohnungsbau legen!

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat sich im vergangenen Jahr eklatant verschärft. „Die Politik hat das Dilemma erkannt - allerdings wird noch oft an den falschen Stellschrauben gedreht, und die Akteure bremsen sich gegenseitig aus“, resümiert Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., die aktuelle Wohnungs- und Mietenpolitik der Bundesregierung anlässlich der Strategiesitzung des Verbandes am 14. Januar in Berlin. „Die politischen Rahmenbedingungen sind das Fundament für den benötigten Neubau von 400.000 Wohnungen im Jahr. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt Hand in Hand mit der Immobilienbranche arbeiten, damit nicht auf Sand gebaut wird!“

Bündnis-Empfehlungen rasch umsetzen

Mit dem Abschlussbericht des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen liegen bereits zahlreiche konstruktive Lösungsansätze auf dem Tisch. „Diese müssen jetzt so rasch als möglich umgesetzt werden“, appelliert Ibel an Bund, Länder und Kommunen. „Besonders dringlich ist die zügige und unbürokratische Ausweisung von Bauland durch die Kommunen und den Bund. Verbilligtes Bauland darf hier nicht nur den kommunalen Gesellschaften, sondern muss auch den privaten Investoren zur Verfügung gestellt werden.“ Schließlich seien allein die mittelständischen BFW-Unternehmen für 50 Prozent des Wohnungsneubaus in der Bundesrepublik verantwortlich.

Darüber hinaus, so Ibel, gelte es nun rasch die Bündnis-Empfehlung zur Erhöhung der linearen Afa auf mindestens drei Prozent umzusetzen. Dies würde laut einer Pestel-Studie eine Mietsenkung von bis zu 1,63 Euro pro Quadratmeter ermöglichen. „Zwei Drittel unserer Mitgliedsunternehmen sind laut unserer aktuellen Mittelstandsumfrage davon überzeugt, dass die Erhöhung der linearen Abschreibung merkliche Impulse im Wohnungsbau auslösen wird“, ergänzt Ibel. „Denn fest steht: Mietwohnungsbau muss wieder konkurrenzfähig zum Eigentumswohnungsbau werden.“

Erbschaftsteuer: Verschonung auch für Immobilienunternehmen

„Wer langfristiges und solides Engagement in der Immobilienwirtschaft sichern will, muss auch die Reform der Erbschaftsteuer entsprechend ausgestalten“, so Ibel weiter. „In seiner jetzigen Form würde der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers die Existenz von über Generationen gewachsenen, mittelständischen Immobilienunternehmen bedrohen und zahlreiche Arbeitsplätze gefährden.“

Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett im vergangenen Juni verabschiedet hat, nimmt gewerblich geprägte, bestandshaltende Immobilienunternehmen vollständig von der Möglichkeit der Begünstigung aus. „Diese Ungleichbehandlung gegenüber Unternehmen anderer Branchen würde darüber hinaus zu einer erneuten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen“, ergänzt Ibel. „Oberstes Ziel muss deshalb eine ökonomische Neuregelung sein, die den Unternehmensfortbestand sichert, aber gleichzeitig verfassungsrechtlich wasserdicht ist!“ Der BFW hatte bereits im Frühjahr eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes angemahnt.

Neukonzeption der EnEV muss angepackt werden

„Es ist unabdingbar, dass die energetischen Anforderungen wieder auf ein realitätsnahes, wirtschaftliches Niveau gebracht werden“, kritisiert Ibel und verweist auf die zweite EnEV-Novelle, die am 1. Januar in Kraft getreten ist: „Mit der EnEV-Verschärfung steht ein Endenergieeinsparpotential von 0,02 Prozent einer Kostensteigerung von rund sieben Prozent gegenüber. Hier stehen Kosten und tatsächliche Energieeinsparung in keinem Verhältnis mehr zueinander. Dieses Missverhältnis muss sowohl die Bauministerkonferenz als auch die Bundesregierung zum Umdenken bei der Neukonzeption der EnEV bewegen.“





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