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30.03.2016 Erbschaft Haus: 5 Tipps für einen reibungslosen Verkauf

Eine Immobilienerbschaft bedeutet oft einen großen bürokratischen Aufwand – von steuerlichen Regelungen, über Anträge wie Erbschein oder Änderung des Grundbucheintrags, bis hin zur Frage: Vermieten, Verkaufen oder selbst nutzen? Dazu kommen oft die emotionale Belastung durch den Verlust eines geliebten Menschen und die Unsicherheit durch fehlendes Wissen, wie eine Immobilie verkauft oder verwaltet wird. Um die laufenden Kosten für das Haus nicht unnötig in die Höhe schnellen zu lassen, muss daher schnell eine Entscheidung über den Verbleib fallen. Was Hinterbliebene bei einer Immobilienerbschaft unbedingt beachten sollten und wie ein Verkauf zeitnah und problemlos abgewickelt wird, erklären die Experten des Immobiliennetzwerks realbest.

Tipp 1: Verhalten als Alleinerbe oder Erbengemeinschaft

Ist der Hinterbliebene alleiniger Erbe, ist er der neue Besitzer der Immobilie und kann allein entscheiden, was damit geschieht. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, muss der Nachlass entsprechend der jeweiligen Erbquote aufgeteilt werden. Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft verwalten den Nachlass gemeinsam und müssen sich über die Verwendung der Immobilie einigen. Gelingt dies nicht, können einzelne Mitglieder aus der Erbengemeinschaft austreten. Ein entsprechender Vertrag muss aufgesetzt und im Falle einer Immobilie notariell beglaubigt werden. Den austretenden Erben wird eine Abfindung gezahlt. „Es sollte aber genau berechnet werden, ob sich die Zahlung einer Abfindung wirklich lohnt oder es am Ende nicht doch lukrativer ist, gemeinsam zu verkaufen“, rät Mathias Baumeister, Geschäftsführer und Gründer von realbest.

Tipp 2: Verwendung der Immobilie abwägen

Neben dem Verkauf kann die Immobilie auch vermietet oder selbst genutzt werden. Eine solche Verwendung der Immobilie sollte vor der Entscheidung gründlich kalkuliert werden. Dabei müssen alle Ausgaben, wie mögliche Reparaturen, Wartungskosten oder die Grundsteuer den potentiellen Einnahmen gegenübergestellt werden. Baumeister weiter: „Es gibt durchaus Alternativen zum Verkauf. Eine solche Entscheidung muss aber immer individuell getroffen werden. Aus Erfahrung macht vor allem bei einer Erbengemeinschaft ein Verkauf Sinn, da hier alle Beteiligten von dem Erbe gleichermaßen profitieren würden und danach keine weiteren verwalterischen Abstimmungen nötig sind.“

Tipp 3: Vorkehrungen für Immobilienverkauf treffen

Soll die Immobilie verkauft werden, müssen zuvor noch ein paar Hürden genommen werden: Die Erbschaftssteuer – oder im Falle einer Erbengemeinschaft die Erbanfallsteuer – muss entrichtet werden. Die Höhe der Erbschaftssteuer berechnet sich aus dem ermittelten Wert der Immobilie (siehe Tipp 4: Wert der Immobilie bestimmen) und dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Es werden hierbei drei Steuerklassen mit unterschiedlich hohen Freibeträgen unterschieden. Erbt man zum Beispiel eine Immobilie von seinen verstorbenen Eltern, liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro. Der Freibetrag wird von dem ermittelten Wert der Immobilie abgezogen. Je nach Höhe des Restbetrags und der Steuerklasse muss ein Steuersatz von sieben bis 50 Prozent entrichtet werden. Außerdem sollte der Erbe den Grundbucheintrag für das Haus auf sich umschreiben lassen, wofür innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall keine Gebühren anfallen. „Beim Verkauf der Immobilie ist der Erbe verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Ausgestellt wird er von Ingenieuren, Architekten oder Energieberatern mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt. Die Kosten liegen, je nach Aufwand ungefähr bei 300 bis 500 Euro“, sagt Tim Gräser, Teamleitung Privatverkäufer Management bei realbest.

Tipp 4: Wert der Immobilie bestimmen

Der Marktwert einer Immobilie wird von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel Größe, Sanierungsstand, Lage oder Ausstattung beeinflusst. Viele Besitzer kennen jedoch den Wert ihrer Immobilie nicht. Die meisten Verkäufer schätzen die Verkaufssumme zu hoch ein, weil zum Beispiel ideelle Werte mit einfließen oder weil sie sich so einen hohen Gewinn erhoffen. Das ist aber der falsche Weg. „Eine Immobilie, die deutlich über ihrem Marktwert angeboten wird, wird in den seltensten Fällen einen Käufer finden. Deshalb sollte der Verkäufer den Wert seiner Immobilie entweder über einen Gutachter oder mit einem Immobilienrechner, wie zum Beispiel mit dem von realbest, feststellen lassen“, rät Immobilienexperte Baumeister. „So erhält ein Verkäufer bei realbest neben einem kostenlosen, datenbankgestützten Verkehrswert zusätzlich die individuelle Vermarktungseinschätzung von mindestens drei lokalen Fachmaklern. Die Kombination aus Verkehrswert und Maklermeinung ist die optimale Grundlage für die Entscheidung, zu welchem Preis die Immobilie verkauft werden kann“, führt der Immobilienexperte weiter aus.

Tipp 5: Mit oder ohne Makler verkaufen?

Auf die Frage nach dem richtigen Verkaufspreis folgt meist die nächste Frage: Lieber mit oder ohne Makler verkaufen? Auch hier gibt es kein generelles Richtig oder Falsch. Die Zusammenarbeit mit einem Makler bringt viele Vorteile mit sich. Das Immobiliennetzwerk realbest vermittelt zum Beispiel Immobilienmakler, die den Immobilienmarkt in der jeweiligen Region sehr gut kennen und dem Verkäufer mit entsprechendem Wissen und Erfahrungswerten zur Verfügung stehen. „Neben der Branchenkenntnis verfügt ein Immobilienmakler auch über gute Kontakte und Verkaufsexpertise. Die Zusammenführung von Verkäufer und potentiellem Käufer kann mit einem guten Makler schneller geschehen“, sagt Andy Nötzel, Teamleitung Makler Management bei realbest. Gerade im Falle einer Erbschaft ist es daher sinnvoll, sich beim Verkauf von einem Fachmann begleiten zu lassen.



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