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26.04.2016 DDIV fordert Sonderabschreibung auch für selbstnutzende Eigentümer

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. befürwortet die Pläne der Bundesregierung, durch eine steuerliche Sonderabschreibung den Wohnungsneubau anzukurbeln. Der Berufsverband für Immobilienverwalter wies als einer der Vertreter der heutigen Anhörung im Bundestag zum Mietwohnungsneubau darauf hin, dass sowohl die Herstellung als auch die Anschaffung und anschließende Selbstnutzung von Wohnungen ebenfalls einer Förderung bedürfen.

Die Gewährung von Steuervorteilen kann ein wirksamer Anreiz sein, zeitnah mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der DDIV begrüßt daher die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Jedoch mahnt er an, dass die Erweiterung der Nutzungsvoraussetzungen für Selbstnutzer und die unentgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken nicht berücksichtigt wurden. Die Förderung muss sowohl die Anschaffung als auch die Herstellung von Eigentumswohnungen einbeziehen. Darüber hinaus sollte die Sonderabschreibung außerdem eine anschließende Selbstnutzung einer Wohnung ermöglichen und zusätzliche Anreize schaffen, um untere und mittlere soziale Schichten verstärkt in Eigentum zu bringen.

Steuerliche Abschreibung darf nicht wirkungslos bleiben

Hochpreisiger Wohnraum benötigt keine Förderung. Eine Beschränkung ist daher sinnvoll. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Herabsetzung der Obergrenze der Gebäudeanschaffungs- und Herstellungskosten von 3.000 auf 2.600 Euro je Quadratmeter hält der DDIV jedoch nicht für zielführend. Kritisch betrachtet der Spitzenverband der Immobilienverwalter auch die Anregung des Bundesrates, die Bemessungsgrundlage, d. h. die maximale Förderung pro Quadratmeter von 2.000 auf 1.800 Euro, zu senken. Laut einer aktuellen Studie der Wohnungswirtschaft liegen die Baukosten eines typischen Wohngebäudes in Innenstadtlage bereits jetzt bei rund 2.400 Euro. Die Kosten steigen zudem durch höhere Anforderungen an die Energieeffizienz und die wachsende Nachfrage nach Wohnraum weiterhin an.
Wohnungsbau muss langfristig attraktiv bleiben und dabei auch die technologische Entwicklung im Blick behalten. Der DDIV schlägt daher vor, die Normalabschreibung endlich auf drei Prozent zu erhöhen. „Wir müssen realistisch auf den Neubau blicken: Technische Bauteile eines Hauses, beispielsweise Heizungsanlagen oder Fahrstühle, haben heute vielfach eine kürzere Lebensdauer als der Rohbau. Diese Diskussion muss endlich abgeschlossen werden“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter e. V.

Kumulationsverbot führt zu Mehrkosten

Der Forderung des Bundesrates nach einem Kumulationsverbot steht der DDIV, wie auch die Bundesregierung, skeptisch gegenüber. Dieses sieht vor, dass Investitionen, die bereits durch öffentliche Mittel gefördert werden, nicht begünstigt sein sollen. Martin Kaßler: „Im Vordergrund des Gesetzentwurfes müssen einfache und effektive Regeln stehen, andernfalls sprechen die zu erwartenden Mehrkosten für Bürokratie und Nachweisführung gegen den Einsatz der Förderung.“ Die Sonderabschreibung sollte mit Förderprogrammen zur Energieeffizienz, z. B. von der KfW-Bank, kombiniert werden können, um einen hohen energetischen Standard von Neubauten finanziell attraktiv zu machen.

Eigentumswohnung für untere und mittlere Einkommensschichten Teil der privaten Altersvorsorge

Die Eigentumswohnung ist die zweitwichtigste Eigentumsform nach dem Eigenbesitz von Wohngebäuden. Die selbstgenutzte Immobilie ist langfristig bis zu 30 Prozent günstiger als das Wohnen zur Miete. Selbst in Ballungsgebieten mit angespannten Wohnungsmärkten liegt der Kostenvorteil noch bei über 20 Prozent – wie eine Studie des IW Köln jüngst herausfand. Die derzeit anhaltende Niedrigzinsphase bietet auch unteren und mittleren Einkommensschichten die Chance, Wohneigentum zu erwerben und somit die private Altersvorsorge zu erweitern. Der DDIV sprach sich in der heutigen Anhörung zusätzlich für zinsgünstige Nachrangdarlehen aus, um die Kosten für das notwendige Eigenkapital beim Immobilienerwerb abzufedern.




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