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30.05.2016 Ein Jahr Bestellerprinzip: Weniger Makler betroffen als erwartet

Seit einem Jahr gilt das Bestellerprinzip. Seitdem muss bei einer Neuvermietung derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. In der Regel ist das der Eigentümer oder Vermieter der Immobilie. Mehr als die Hälfte der Makler (54 Prozent) lehnt die Gesetzesänderung immer noch ab. Das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2016 (MMI) von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Bei einer Ad-Hoc-Umfrage im August 2015 lag die Ablehnung mit 63 Prozent noch etwas höher.

Nur 19 Prozent der Makler stark betroffen

Der Marktmonitor Immobilien 2016 zeigt aber auch, dass weniger Makler von der Gesetzesänderung betroffen sind als angenommen. Nur noch 19 Prozent der Immobilienprofis gaben in der Befragung an, stark vom Bestellerprinzip betroffen zu sein – im August waren es noch 37 Prozent. Für gut ein Viertel (26 Prozent) der Befragten wirkt sich die Gesetzesänderung überhaupt nicht auf das Geschäft aus, weil sie die Provision auch vorher schon vom Vermieter bekommen haben oder weil die Vermietung von Immobilien nicht zu ihren Geschäftsfeldern gehört.

Erwartungsgemäß fiel den Maklern im Osten Deutschlands die Umstellung leichter: Hier gaben 18 Prozent der Befragten an, dass sie bereits vor der Gesetzesänderung die Provision vom Eigentümer erhalten hätten. Im Süden war dies nur bei 5 Prozent der Immobilienprofis der Fall. Entsprechend fühlten sich im Osten nur 13 Prozent der Makler stark betroffen – im Süden waren es 22 Prozent.

Makler: Keine Entlastung für die Mieter

Mit dem Bestellerprinzip wollte die Bundesregierung Wohnungssuchende finanziell entlasten. Aber genau diesen Effekt stellt die Mehrheit der Makler infrage. 55 Prozent der Immobilienprofis bezweifeln, dass Mieter durch die Änderung merklich entlastet werden. 60 Prozent glauben sogar, dass die Mieten seit der Einführung des Bestellerprinzips gestiegen sind.




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