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11.07.2016 Jagdfeld gegen Signal Iduna: Es geht um dreistelligen Millionenbetrag

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung über eine Schadensersatzklage der Jagdfeld Gruppe gegen die SIGNAL IDUNA in dreistelliger Millionenhöhe, lesen Sie nachstehend eine Stellungnahme der Jagdfeld Gruppe, die uns als Pressemeldung erreichte und die wir unkommentiert als Originalmeldung veröffentlichen:

„Seit dem 8. Juli 2016 berichten BILD-Zeitung („Adlon- Gründer verklagt Signal Iduna auf 429 Mio. Euro“) und dpa über die vor mehr als achtzehn Monaten von Anno August Jagdfeld gegen die SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG erhobene Klage. Diese Berichterstattung veranlasst zu folgender kurzer Stellungnahme der Jagdfeld-Gruppe: Hintergrund der Klage mit einem Gegenstandswert von mehreren hundert Millionen Euro sind Ansprüche wegen einer beispiellosen Rufmordkampagne gegen Herrn Jagdfeld und seine Familie. Geklärt wird vor dem Landgericht Dortmund die Schadensersatzpflicht der SIGNAL IDUNA wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und Kreditgefährdung. Die Rechtslage entspricht in weiten Teilen derjenigen im Prozess zwischen Deutscher Bank und Leo Kirch. Im Vergleich dazu, mit welchen Mitteln die SIGNAL IDUNA hier agierte, nimmt sich die Vorgehensweise der Deutsche Bank allerdings harmlos aus.

Das wörtlich so formulierte Ziel der Rufmordkampagne war es, „Herrn Jagdfeld und seine Entourage zu entsorgen“. Die SIGNAL IDUNA ließ zu diesem Zwecke zahlreiche unwahre – gerichtlich widerlegte – Behauptungen und diffamierende Darstellungen gegen Herrn Jagdfeld, seine Familie und die Unternehmensgruppe verbreiten. Nachdem diese Angriffe nicht die gewünschten Wirkungen hatten, ließ der SIGNAL IDUNA-Vorstand eine Strafanzeige erstatten, um die in dieser Anzeige enthaltenen Falschbehauptungen gegenüber Herrn Jagdfeld und seine Familie bundesweit über die Presse verbreiten zu können. Die verantwortlichen Vorstandsmitglieder setzten offenbar darauf, dass mit strafrechtlichen Anschuldigungen eine maximale Wirkung erzielt werden kann, wenn sie nur breit genug gestreut werden. Der vorverurteilende Tenor der so erreichten Berichterstattung war nicht zuletzt deshalb so groß, weil stets ausdrücklich oder immanent auf die Autorität einer großer deutschen Versicherung Bezug genommen wurde.

Die mit der Sache befassten Gerichte stellten jedoch fest, dass die erhobenen Vorwürfe haltlos waren. Der Versuch der SIGNAL IDUNA, die Staatsanwaltschaft zu instrumentalisieren, scheiterte. Sowohl das Landgericht Aachen als auch das OLG Köln haben in dem Strafverfahren die Anschuldigungen für in jeder Hinsicht unberechtigt erklärt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Herr Jagdfeld „den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes“ entsprechend gehandelt und „richtungsweisende und damit in die Zukunft gerichtete unternehmerische Entscheidungen“ pflichtgemäß getroffen hatte.

Die von der SIGNAL IDUNA initiierte und finanzierte Pressekampagne zeigte allerdings Wirkung: Der Wert der Beteiligungen an Projekten der Jagdfeld-Gruppe sank massiv. So brach zum Bespiel der Kurs der Fondsanteile am Hotel Adlon völlig zusammen und erholte sich erst nach dem Ende der jahrelangen Kampagne; seitdem hat sich Kurs dieser berühmtesten und begehrtesten Hotelimmobilie Deutschlands unter Führung von Herrn Jagdfeld mehr als verdreifacht.

Auf der Strecke blieben alle diejenigen Kleinanleger, die ihre Anteile auf dem Zenit der Rufmordkampagne der SIGNAL IDUNA zum historisch niedrigsten Kurs verkaufen mussten. Noch gravierender waren die durch die kreditschädigenden Falschbehauptungen der SIGNAL IDUNA ausgelösten Reputations- und Vermögensschäden der Mitglieder der Familie Jagdfeld und deren Unternehmen. Die Einstandspflicht der SIGNAL IDUNA für diese Schäden ist Gegenstand der Klage.

Obwohl die verantwortlichen Vorstände der SIGNAL IDUNA mehrfach persönlich aufgefordert wurden, dem Treiben ein Ende zu bereiten, wurde es fortgesetzt. Als jedoch Gerichte der Kampagne die Grundlage entzogen hatten, war die SIGNAL IDUNA nicht bereit, die Verantwortung zu übernehmen. Stattdessen erklärte sie wahrheitswidrig, nichts mit der unberechtigten Strafanzeige und den öffentlichkeitswirksam verbreiteten Falschdarstellungen zu tun zu haben.

Schon die Deutsche Bank AG und Herr Breuer haben in dem Rechtsstreit mit Leo Kirch die Erfahrung machen dürfen, dass die Regeln für alle gelten. Auch dort war zu Beginn der Auseinandersetzung mit Arroganz auf die Schadenersatzforderung reagiert worden. Verlauf und Ausgang dieser Streitigkeit sind bekannt.“





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