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31.08.2016 Sachkundenachweis stärkt Qualität der Immobilienbranche

"Das ist ein guter Tag für unsere Immobilienbranche." Mit diesen Worten kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter.

"Das Gesetz kommt! Es wird nicht nur Verbraucher schützen, sondern auch helfen, mehr Qualität, Professionalität und damit Ansehen für unsere Berufsgruppen zu bringen. Ich bin froh, dass der Gesetzentwurf jetzt die wichtige Hürde nahm und nun in das parlamentarische Beratungsverfahren geht. Ich würde mir wünschen, dass das Gesetz zum 1.1.2017 in Kraft tritt", so Schick. Dennoch hätte sich der IVD gewünscht, dass weitergehende Standards vereinbart worden wären. "Das betrifft sowohl den Umfang der Sachkundeprüfung als auch die Versicherungspflicht für Makler. Wer Mitglied im Immobilienverband IVD werden will, muss beides erbringen", hebt der IVD-Präsident hervor. Gleichwohl begrüßt der IVD, dass das Gesetz nun endlich auf den Weg gebracht wird.

Der IVD-Präsident erinnert daran, dass sein Verband bzw. dessen Vorgängerorganisationen seit mehr als 90 Jahren ein Gesetz zur Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter fordern. "Im Herbst 2014 lag ein erstes Eckpunktepapier vor. Im Sommer 2015 kam dann endlich der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Und nun nimmt das Projekt anständig Fahrt auf. Mit dem Sachkundenachweis wird zudem ein wichtiger Baustein aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD umgesetzt. Was jetzt passiert, ist ein Meilenstein in der Geschichte unserer Branche", sagt Schick.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Änderung des § 34c der Gewerbeordnung vor. Hierin soll ergänzend zu den bisherigen Erlaubnisvoraussetzungen (gewerbliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse) für Immobilienmakler ein Sachkundenachweis als neue Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis eingeführt werden. Erstmals wird auch der WEG Verwalter mit dem Qualitätsnachweis unter § 34c der Gewerbeordnung gestellt. Nur für den WEG Verwalter wird auch eine Vermögensschadenversicherung verpflichtend.

"Bisher haben sich mehr als die Hälfte der Immobiliendienstleister selbst organisiert und legen eine umfassende Sachkundeprüfung bei Eintritt in einen Verband wie dem IVD ab. Dennoch wollen wir, dass alle, die in dieser Branche arbeiten, eine ausreichende Sachkundeprüfung zu absolvieren haben und nicht nur die ohnehin gut qualifizierten. Das ist ein Muss in unserem Berufsstand", so Schick abschließend.



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