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01.09.2016 Besserer Verbraucherschutz durch neue Berufszulassungsregelungen

„Die neuen Regelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter sind gute Nachrichten für Verbraucher und Eigentümer! Künftig können sie noch stärker auf Qualität, Professionalität und Sachkunde bei der erbrachten Dienstleistung vertrauen“, kommentierte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, den gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung beruflicher Zulassungsregelungen für gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum und Immobilienmaklern.

Demnach soll eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung eingeführt werden. Diese umfasst neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögens-verhältnissen auch eine verbindliche Sachkundeprüfung für Wohneigentumsverwalter und Makler. Erstmals wird auch der WEG Verwalter mit dem Qualitätsnachweis unter § 34c der Gewerbeordnung gestellt.

„Wir freuen uns, dass die unbestritten notwendigen neuen Zulassungsregelungen klug ausgestaltet sind und ein Übermaß an Bürokratie und Überregulierung vermieden wurde“, resümierte Ibel. Der BFW-Präsident verwies darauf, dass der BFW stets eine schlanke verfassungsgemäße Lösung im Kontext von Artikel 12 des Grundgesetzes favorisiert habe. Auch die fachliche Argumentation des BFW, die der Verband dem Bundeswirtschaftsministerium im vergangenen Jahr in einer Stellungnahme übermittelt hat, findet sich in zentralen Punkten im verabschiedeten Gesetzentwurf wieder.




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