News RSS-Feed

06.09.2016 BUWOG plant Wandelschuldverschreibung über 300 Mio. Euro

Der Vorstand der BUWOG AG hat heute, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates, beschlossen, nicht-nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2021 (die "Schuldverschreibungen") und einem Gesamtnennbetrag von EUR 300 Mio. bei einer Stückelung von EUR 100.000,-- zu begeben (das "Angebot"). Die Schuldverschreibungen sind unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in nennwertlose BUWOG Inhaberaktien wandelbar.

Mit dieser Transaktion beabsichtigt BUWOG, ihre Finanzierungsquellen zu diversifizieren. Der Nettoemissionserlös wird hauptsächlich zur Wachstumsfinanzierung mit Fokus auf die Expansion in den Geschäftsfeldern Asset Management und Development in Deutschland verwendet. Insbesondere wird die BUWOG ihre develop-to-hold Strategie stärken. Darüber hinaus dient diese Transaktion Refinanzierungsmaßnahmen, Investitionsmaßnahmen und allgemeinen Gesellschaftszwecken.

Nach erfolgreicher Begebung der Schuldverschreibungen wird der LTV der BUWOG weiterhin im definierten Zielkorridor liegen und 50 % nicht überschreiten.

Die Schuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 5 Jahren haben und werden zu 100 % ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen wird zwischen 0,00 % und 0,25 % per annum liegen und halbjährlich nachträglich zahlbar sein. Die Wandlungsprämie wird zwischen 27,50 % und 35,00 % über dem Referenzpreis festgesetzt, definiert als volumengewichteter Durchschnittskurs der BUWOG Aktie an der Wiener Börse zwischen Beginn des Angebots und Preisfestsetzung. Die Preisfestsetzung wird voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages im Rahmen eines beschleunigten Bookbuildingverfahrens ermittelt, die Lieferung gegen Zahlung (Settlement) erfolgt voraussichtlich am 09. September 2016.

BUWOG beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im ungeregelten Dritten Markt (multilaterales Handelssystem) der Wiener Börse innerhalb von 30 Tagen nach dem Settlement der Wandelschuldverschreibung zu beantragen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nach Regulation S (Kategorie 1) unter dem U.S. Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung sowie außerhalb von Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, angeboten.

Deutsche Bank, Goldman Sachs International und Société Générale Corporate & Investment Banking begleiten die Platzierung der Schuldverschreibungen als Joint Bookrunner. Berenberg und Kempen & Co fungieren als Co-Manager.





Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!