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28.10.2016 Eingriff bei Immobilienkrediten – Schritt in Richtung Zwangswirtschaft!

Das Finanzministerium plant ein Gesetz, das der Bundestag noch vor der Sommerpause 2017 verabschieden und der Finanzaufsicht Eingriffsmöglichkeiten bei Immobilienkrediten geben soll. Vorgesehen ist u.a., dass sie:

- Banken und Kreditnehmern vorschreiben kann, in welchem Zeitraum welcher Kreditanteil zurückgezahlt sein muss.
- Kreditobergrenzen festlegen kann.
- Mindesttilgungen bestimmen darf.

Diese Maßnahmen sollen nur zum Einsatz kommen, wenn die Finanzaufsicht in Rückkopplung mit der Bundesbank eine Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems sieht. Sie dienen also dem Schutz des Finanzsystems, nicht dem der Kreditnehmer!

Aufhänger ist die in den letzten Wochen und Monaten in Politik und Wirtschaft anhaltend geäußerte Sorge einer Immobilienblase in Deutschland. Tatsächlich fehlen dafür derzeit wesentliche Voraussetzungen, weil das Bankensystem als Ergebnis der internationalen Bankenkrise vorsichtiger ist und auf fehlendes Eigenkapital und/oder unzureichende Rückzahlungsmöglichkeiten achtet.

Vielmehr spiegelt das steigende Kauf- und Mietpreisniveau in den Wohnungsmärkten insbesondere der fünf Wachstumskerne Berlin, München, Hamburg, Frankfurt/Main und Düsseldorf die dortigen Angebotsengpässe. Unerlässlich ist allerdings, vor allem die Preis-/Einkommens- und die Miet-/Einkommens-Relationen weiter sorgfältig im Auge zu behalten. Denn das Wohnungsangebot insgesamt muss letztendlich für breite Bedarfsgruppen passend und bezahlbar sein und bleiben und nicht nur für die dünne Schicht der Spitzenverdiener, die sich in der Vergangenheit nachweislich sehr gut am Markt eingedeckt hat.

Viel kritischer ist allerdings das geplante Gesetz selbst zu sehen. Denn es ist aus meiner Sicht bereits ein wesentlicher Schritt auf dem Weg in Richtung Zwangswirtschaft. Die nächsten Schritte aus dem Lehrbuch der politischen Ökonomie sind Zwangshypotheken mit der „Begründung“ der Gewinn-Abschöpfung für Darlehensnehmer, kombiniert mit den Markt nicht berücksichtigenden, eng getakteten Zwangs-Rückzahlungen der aufgenommenen Hypotheken, genannt „Hypotheken-Gewinnabgabe“.

Das hatten wir alles schon einmal inklusive der „Beglückung“ mit staatlich veranlassten grundbuchlichen Zwangseintragungen und dient heute nicht einer vorgeschobenen Sorge vor einer Immobilienblase, sondern ist der Einstieg in die unumgänglich notwendige Rückführung der ins Finanzierungssystem übermäßig eingeschleusten Liquidität. Und nebenbei platzt so mancher Traum vom Eigenheim.

(by: Lutz Aengevelt, AENGEVELT IMMOBILIEN GmbH & Co. KG)



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