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03.11.2016 IVD für längere Übergangsfrist zum Sachkundenachweis

Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung zum Bundesratsbeschuss für den Sachkundenachweis für Makler und WEG-Verwalter Stellung bezogen. Der Immobilienverband Deutschland IVD bestätigt die Positionen des Kabinetts in den wichtigsten Teilen, regt aber eine längere Übergangsfrist an.

"Das Kabinett hat im Wesentlichen allen Bundesratsvorschlägen zugestimmt. Außer bei dem Vor-schlag der Übergangsfrist von der Verkündung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Hier plädieren wir für die 18 Monate, die auch der Bundesrat empfiehlt", sagt die IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch.

"Unmittelbar nach der Verkündung des Gesetzes tritt die Ermächtigungsgrundlage für die Rechtsverordnung in Kraft. Hierin ist die genaue Ausgestaltung der Sachkundeprüfung und Anrechnung der Qualifikationen beim DIHK zu regeln, also welche Inhalte im Einzelnen geprüft werden und welche beruflichen Qualifikationen einer Sachkundeprüfung gleichgestellt werden sollen. Die Ausgestaltung geht nicht ohne die Beteiligung der Wirtschaft, des DIHK und des Ministeriums. Um ein sachgerechtes Prüfungsniveau und eine angemessene Anerkennungsreglung zu erreichen, ist ein mehrmonatiger Zeitraum erforderlich, da die Interessenslagen sehr unterschiedlich sind."

Zudem sei vorgesehen, dass der Bundesrat der Rechtsverordnung zustimmen muss, was einen weiteren Zeitpuffer erforderlich mache. Dies zeigen die Erfahrungen mit der Rechtsverordnung zur Erlaubnispflicht der Immobiliardarlehensvermittlung (§ 34i GewO). Die Erlaubnispflicht sei damals am 21. März 2016 in Kraft getreten. Der Bundesrat habe der entsprechenden Rechtsverordnung erst Ende April 2016 zugestimmt. Die Wirtschaft könne sich erst nach Inkrafttreten des Gesetzes auf die neue Situation vorbereiten.

"Dies darf sich nicht wiederholen, zumal mit 45.000 Gewerbetreibenden (rund 27.000 Immobilienmakler und rund 17.700 Wohnungseigentumsverwalter, so BR-Drs. 496/16) deutlich mehr Personen betroffen sind. Erst wenn die Rechtsverordnung steht, können die Vorbereitungen für die Sachkundeprüfungen beginnen, was wiederum viel Zeit für Behörden wie für die Wirtschaft in Anspruch nimmt", so Jensch.

Die Bundesgeschäftsführerin macht außerdem darauf aufmerksam, dass nach den Beschlüssen nach wie vor nur die WEG-Verwalter einen Sachkundenachweis benötigten. Hier müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden, so dass alle Verwalter wie etwa auch der Mietverwalter in den Anwendungsbereich fielen.




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