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09.11.2016 Bundesregierung stellt Wohnungseigentumsgesetz auf den Prüfstand

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung Änderungsbedarf am Wohnungseigentumsgesetz eingeräumt und diese für die nächste Legislaturperiode in Aussicht gestellt. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung und signalisierte der Bundesregierung bereits vor Monaten seine Unterstützung bei diesem Projekt. Hintergrund der Ausführungen der Bundesregierung ist ein Antrag des Bundesrates (BR-Drs. 340/16) zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Der Gesetzantrag zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) der von den Freistaaten Sachsen und Bayern eingebracht wurde, sieht eine Vereinfachung barrierereduzierender Umbauten vor, die künftig mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit genehmigt werden können, wenn dadurch die Eigenart der betreffenden Wohnanlage geändert wird. Wird die Eigenart der Wohnanlage nicht geändert, soll die erforderliche Zustimmung der nicht unerheblich beeinträchtigten Miteigentümer entbehrlich sein. Die Installation einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne § 2 des Elektromobilitätsgesetzes soll künftig ohne Zustimmung der erheblich beeinträchtigten Miteigentümer möglich sein.

Die Bundesregierung begrüßt die Zielsetzung und den Ansatz des Bundesratsantrags, ist jedoch kritisch, ob die vorgeschlagenen Regelungen auch den gewünschten Effekt erzielen. Das Kabinett weist darauf hin, dass zentrale rechtliche Aspekte noch unbeantwortet bleiben und einer weiteren Prüfung bedürfen. So u. a. die Frage zur Übernahme der Folgekosten oder die vorgeschlagenen Abstimmungsquoren, die auch nach dem aktuell geltenden Recht in der Praxis oft nicht erreicht werden. Mit Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz ist nach Ansicht der Bundesregierung erst in der nächsten Legislaturperiode zu rechnen.

„Wir sind seit längerem mit Bundestag und Ministerien hierzu im Gespräch und begrüßen die Anmerkungen der Bundesregierung. Wir regen ausdrücklich an, Änderungen am WEG erst nach einer umfassenden Analyse vorzunehmen. Eine punktuelle und stückweise Anpassung einzelner Normen ist nicht zielführend. Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümer müssen sich auf die Langlebigkeit des Gesetzes verlassen”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Im Rahmen der DDIV-DenkWERKSTATT identifizierte der Berufsverband gemeinsam mit renommierten Experten bereits reformbedürftige Regelungen und Ergänzungen am Gesetz, die nun weiter ausformuliert werden. Auch der 24. Deutsche Verwaltertag im September thematisierte vor 600 Teilnehmern den möglichen Reformbedarf am Wohnungseigentumsgesetz.




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