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07.09.2021 Mega-Markt Lieferdienst: Hamburger Gründerpreis für Beagle Systems

V.l.: Tang, Lichtenstein und Wittersheim. Fotocredit: Beagle Systems GmbH | Hamburger Gründerpreis
Der Hamburger Gründerpreis 2021 geht an das Drohnen-Start-Up Beagle Systems GmbH. Das junge Unternehmen ist spezialisiert auf Langstreckenflüge mit selbst entwickelten unbemannten Flugsystemen (UAV). Die Drohnen sind derzeit bereits im Einsatz für die Inspektion und Überwachung großer Infrastrukturanlagen wie beispielsweise Stromnetze. Zukünftig soll vor allem der milliardenschwere Markt der Liefer-, Kurier- und Expressdienste erschlossen werden.

„Die Auszeichnung ist eine große Anerkennung für unsere Arbeit und ein Meilenstein für unser ganzes Team“, freut sich Oliver Lichtenstein (26), einer der drei Gründer von Beagle Systems, der den Preis am 06. September im Rahmen einer feierlichen Verleihung in der Hamburger Fischauktionshalle entgegennahm. Für die Jury spielte vor allem die Marktreife der Geschäftsidee von Beagle Systems eine entscheidende Rolle.

Die Gründer von Beagle Systems haben 2019 ihr Unternehmen in einem ehemaligen Schweinestall vor den Toren Hamburgs gegründet. Heute entwickelt das zehnköpfige Team aus sechs Nationen spezialisierte Langstreckendrohnen in einem Gewerbepark in Hamburg-Wandsbek.

Die von Beagle Systems entwickelte Drohne „Beagle M“ hat eine Spannweite von 2,50 Metern und kann eine Ladung von bis zu drei Kilogramm transportieren.
„Wir sehen vor allem den schnellen Transport von Gütern zwischen verschiedenen Standorten von Unternehmen als wichtigen Zukunftsmarkt“, sagt Mitja Wittersheim (26), der gemeinsam mit Oliver Lichtenstein und Jerry Tang einer der drei Gründer von Beagle Systems ist. „Aber auch für die medizinische Versorgung können Drohnen eingesetzt werden. Beispielsweise, wenn Blut und Gewebe bei schwierigen Operationen zwischen verschiedenen Kliniken und Laboren transportiert werden müssen. Hier ist die Drohne oft schneller als das Auto, weil sie Staus überfliegen kann“.

Beagle Systems hat bereits eine Genehmigung für Flüge außerhalb des Sichtkontakts in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland. Alle weiteren Bundesländer sind in Planung. Ziel des Unternehmens ist es, ein eigenes, bundesweites Netz mit Start- und Landeplätzen aufzubauen. Drohnen können dann vom jeweils nächstgelegenen Startplatz aus direkt zum Einsatz beim Kunden geflogen werden.

Die Europäische Union hat den Betrieb von Drohnen außerhalb des Sichtkontakts in einer Verordnung geregelt, die der Bundestag im Mai in nationales Recht umgesetzt hat. Die Durchführung von Flügen, die es dem Piloten erlauben, die Drohne von jedem beliebigen Ort aus zu steuern, ist damit wesentlich einfacher geworden. Voraussetzung für den Einsatz ist, dass der Betreiber eine behördliche Erlaubnis in dem Bundesland erhalten hat, in dem er Flüge durchführen will. Wohngebiete und Flughäfen dürfen nicht überflogen werden.





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