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11.06.2019 Tagung: Mit Erbbaurechten günstig bauen, wohnen und wirtschaften

Seit 1919 besteht das deutsche Erbbaurecht. Heute ist es aktuell wie selten. Denn während Mieten und Bodenpreise steigen, setzen immer mehr Kommunen in Deutschland auf Erbbaurechte, anstatt ihre Grundstücke zu verkaufen. Deshalb laden der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. und der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. (vhw) am 13. und 14.11.2019 zur Fachtagung „100 Jahre Erbbaurecht – mit Erbbaurechten günstig bauen, wohnen, wirtschaften“ nach Frankfurt am Main ein.

Als das deutsche Erbbaurechtsgesetz 1919 in Kraft trat, sollte es insbesondere den Menschen zu Wohneigentum verhelfen, die über wenig Eigenkapital verfügten. Eine Renaissance erlebte es nach dem Zweiten Weltkrieg, als Kriegsheimkehrer und Geflüchtete Wohnraum benötigten. Heute ist bezahlbarer Wohnraum vielerorts wieder knapp. Und wieder wird das Erbbaurecht als „Heilmittel“ diskutiert.
Auf der Fachtagung „100 Jahre Erbbaurecht – mit Erbbaurechten günstig bauen, wohnen, wirtschaften“ soll das Erbbaurecht aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden:

- Was tut sich auf rechtlicher Ebene?
- Wie sollten die Verträge gestaltet werden?
- Wann lohnt sich das Erbbaurecht für Investoren?
- Wie können Städte und Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger profitieren?

Ein inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf der Bedeutung des Erbbaurechts für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Geschosswohnungsbau. Hierzu stellt Christian Huttenloher vom Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) eine aktuelle Studie vor. Dirk Braune von der Kreisbaugesellschaft Waiblingen berichtet von seinen praktischen Erfahrungen. Außerdem ist eine Podiumsdiskussion zum Thema „Bezahlbares Wohnen auf Erbbaurechten“ geplant.

Die Keynote-Rede übernimmt Professor Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof. Grußworte kommen von Professor Dr. Jürgen Aring, Vorstand des vhw, und Hans-Christian Biallas, Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbandes. Zu den Vortragenden gehören außerdem Matthias Barthauer von Jones Lang LaSalle, Michael Jung von der Continuum Captital Investment Management GmbH, Dr. Ulrich Kriese von der Stiftung Edith Maryon sowie Dr. Matthias Nagel vom Deutschen Erbbaurechtsverband.

Neben den Vorträgen bietet die Tagung viel Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zum Netzwerken.






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