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12.12.2019 Erbbaurechtskongress 2020: bezahlbares Wohnen im Mittelpunkt

2020 findet der Erbbaurechtskongress des Deutschen Erbbaurechtsverbandes zum siebten Mal statt: am 02. und 03. März in Mannheim. Das Programm befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragen des bezahlbaren Wohnens auf Erbbaurechtsgrundstücken.

Schon 2019 kamen deutlich mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Erbbaurechtskongress. Im nächsten Jahr rechnet der Veranstalter mit noch mehr Interesse. „Zum einen geben viele Kommunen in Deutschland momentan verstärkt Erbbaurechte aus – oder diskutieren das zumindest. Insofern ist der Informationsbedarf hoch“, weiß Dr. Matthias Nagel, der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes. „Zum anderen erwarten wir 2020 besonders hochkarätige Rednerinnen und Redner.“

Dr. Christina Stresemann, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, spricht über Zweckbindungen im Erbbaurecht. Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel zeigt am Beispiel von Hamburg, wie bezahlbarer Wohnungsbau mit Erbbaurechten möglich sein soll. Ingeborg Esser, die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) erläutert die Perspektive der Wohnungswirtschaft.

Neben dem Vortragsprogramm wird es viel Raum für die Kontaktpflege und den fachlichen Austausch geben. „Hier trifft sich das Who-is-who des Erbbaurechts“, sagt Dr. Matthias Nagel.






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