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16.12.2016 Neue Landesbauordnung NRW beschlossen – Erwartungen nicht erfüllt

Der nordrheinwestfälische Landtag hat die neue Landesbauordnung verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Neuerungen liegt im Bereich des barrierefreien Wohnens. Neuerungen, die zwar mehr Komfort bedeuten, den zukünftigen Bewohner aber auch mehr kosten.

Die mittelständische Immobilienwirtschaft hatte sich von der Novellierung der Landesbauordnung positive Signale für den Wohnungsneubau erhofft, die ausgeblieben sind. Die neue Bauordnung steht ganz im Zeichen des demographischen Wandels und der Schaffung mehr barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraums. So müssen zukünftig in Gebäuden mit Aufzügen alle Wohnungen barrierefrei errichtet werden. In Häusern mit mehr als 8 Wohnungen muss zukünftig eine Wohnung rollstuhlgerecht und in Häusern mit mehr als 15 Wohnungen zwei solcher Wohnungen gebaut werden. Der BFW NRW hat während des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder auf die fehlenden Daten zu Angebot und Nachfrage nach rollstuhlgerechten Wohnungen hingewiesen. Hier muss nachgearbeitet werden, damit der angekündigten Evaluation eine entsprechende Datenbasis zugrunde gelegt werden kann.

„Die Ziele der Gesetzesänderungen entsprechen den zukünftigen Anforderungen einer alternden und in der Mobilität eingeschränkten Bevölkerung. Die mittelständische Immobilienwirtschaft steht seit jeher in der Verantwortung, nachhaltige Immobilien zu entwickeln und bietet Wohnkonzepte für verschiedene Lebensphasen und -situationen an. Insofern unterstützen wir zwar das Ziel des Gesetzgebers, bedauern aber, dass statt flexibler Lösungen der starre Weg einer landesweit einheitlichen Quote für alle Bauprojekte gewählt wurde“, betont Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW NRW. „Wer besonderen Komfort wünscht, soll ihn auch bekommen. Wenn dieser aber zum neuen Standard erklärt wird, muss jeder mitbezahlen, der eine Neubauwohnung anmietet oder kauft, ob er will oder nicht. Um die Baukosten nicht langfristig zu belasten, muss, sobald die Daten vorliegen, eine bedarfsgerechte Regelung gefunden werden. Die jetzige Quote darf nur eine Zwischenlösung sein. “

Zudem vermisst der Verband einen Ansatz zur Vereinfachung des Wohnungsneubaus. Das bewährte Freistellungsverfahren wurde abgeschafft. Zukünftig braucht jedes Haus in NRW wieder eine Baugenehmigung. „Die Abschaffung des Freistellungsverfahrens bedauern wir sehr, sind aber froh, dass mit der Typengenehmigung eine deutliche Verschlechterung ausbleibt“, so der BFW NRW-Vorsitzende Martin Dornieden weiter. Dies komme zumindest dem Bau größerer Siedlungen entgegen.

Durch neue Aufzugsregelungen befürchtet der Verband auch Hemmnisse bei der innerstädtischen Verdichtung. Auch wenn Dachaufstockungen Einzelfälle sind, könnten sie in Zukunft unmöglich sein, wenn dadurch die Pflicht zum nachträglichen Einbau eines Aufzugs besteht. Innovative Anbau-Lösungen machen zwar vieles möglich, müssen wirtschaftlich aber auch darstellbar sein.

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

Der BFW NRW vertritt die Interessen von 200 Mitgliedsunternehmen und ist als Unternehmerverband der Ansprechpartner für wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische Fragestellungen.





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