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02.02.2017 BID: Verbesserungspotenzial bei Gebäudeenergiegesetz

In einer aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) weist die BID auf Verbesserungspotenziale hin. „Wir begrüßen zwar, dass durch diese Novellierung das Energieeinsparrecht mit der Zusammenlegung von EnEG, EEWärmeG und EnEV ein einheitliches Regelwerk bekommen soll“, sagt Andreas Ibel, Vorsitzender der BID und Präsident des BFW Bundesverbandes. „Dennoch stellt diese Form weder eine praxisnahe Neukonzeptionierung noch eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Herausforderungen der Energiewende dar.“

Die BID kritisiert insbesondere die Festlegung des Effizienzhauses 55-Standards als Niedrigstenergiegebäudestandard für neu zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand. „Diese strikte Verschärfung kann zu einer Verteuerung der Herstellungskosten führen und sollte sehr gründlich in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Eine entsprechende Untersuchung ist mit dem Entwurf aber bislang nicht vorgelegt worden. Der Gebäudesektor ist zwingend auf praxisnahe Berechnungen und realistische Amortisationszeiten angewiesen“, so Ibel. „Sinnvoller ist es deshalb, die in der Praxis bewährte EnEV 2016 als Niedrigstenergiegebäudestandard zu definieren.“

Für die privaten Gebäude ist der Verzicht auf die Festlegung des Niedrigstenergiegebäudestandards folgerichtig als Ergebnis der gesellschaftlichen Diskussion der letzten Monate und wird von der BID begrüßt. „Die noch ausstehende Definition für private Gebäude muss neben der objekt- und gesamtwirtschaftlichen Perspektive insbesondere die Perspektive der Eigentümer und Nutzer berücksichtigen“, erklärt Ibel. „Auf diese Weise können im Sinne der Energiewende wirtschaftlich effiziente Lösungen gebaut werden und die soziale Balance bleibt erhalten.“

Der neu eingefügte Paragraf zu den Quartierslösungen ist aus Sicht der BID ein erster richtiger Schritt, der auch bei der Weiterentwicklung des GEG gestärkt werden sollte. „Hierdurch wird eine bessere Verlinkung sektorübergreifender Maßnahmen möglich – allerdings ist insbesondere hinsichtlich der dezentralen Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien eine Nachsteuerung nötig, damit Quartierslösungen die Energieeffizienz in der Immobilienwirtschaft nachhaltig erhöhen können“, sagt Ibel.

Den Empfehlungen für die Aufwertung des Energieausweises begegnet die BID indes kritisch. Der Vorschlag, dass der Aussteller eines Energieausweises für bestehende Gebäude das Objekt vor Ort begehen oder Bildaufnahmen betrachten soll, trägt nicht dazu bei, die Qualität des Ausweises zu verbessern. „Das ist ein Scheinargument“, meint Ibel. „Der Energieausweis kann nur ein kostengünstiges Instrument zur Grobanalyse bleiben. Eine qualitative Analyse sollte den echten und fachlich kompetenten Energieberatungen überlassen bleiben, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.“

Die BID empfiehlt mit Arbeiten zur Weiterentwicklung des GEG an die Ziele der Energiewende unter Einbeziehung der Eigentümer- und Nutzerperspektiven kurzfristig zu beginnen und fordert in seiner Stellungnahme, die wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Verbände von Beginn an dazu einzuladen.






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